Laut unserer Quelle wurden während einer geschlossenen Sitzung zur Arbeit der Mobilfunkbetreiber unter Kriegsrecht konkrete Zahlen zur Bereitschaft für lange Stromausfälle bekannt gegeben.
Nach den Ergebnissen des Treffens stellte sich heraus, dass die Fähigkeit der Betreiber, nach einem Stromausfall Mobilfunk bereitzustellen, in der Hauptstadt weiterhin 3-4 Stunden und in anderen Städten 2-3 Stunden beträgt. Was den Betrieb des mobilen Internets betrifft, ist die Situation laut der Quelle viel schlimmer.
Gleichzeitig beliefen sich die Investitionen der Mobilfunkbetreiber zur Gewährleistung eines unterbrechungsfreien Betriebs bei Stromausfällen laut der Quelle auf 3 bis 5 Prozent dessen, was für einen stabilen Betrieb erforderlich ist.
verschärfte das staatliche Nationale Zentrum für operatives und technisches Management von Telekommunikationsnetzen (NCT) an den Betrieb der Basisstationen von Mobilfunkbetreibern während des Kriegsrechts erheblich. Insbesondere wurden die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, den autonomen Betrieb ihrer Basisstationen zehn Stunden am Stück sicherzustellen.

