Die Staatsanwältin der Regionalstaatsanwaltschaft Chmelnyzkyj, Olga Weselowska, verweigerte eine zweite medizinische Untersuchung. Diese Entscheidung vom 2. Oktober 2025 wurde im Beschluss der Qualifikations- und Disziplinarkommission der Staatsanwälte (QDCP) festgehalten. Die zweite Untersuchung war im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Verdachts der illegalen Registrierung von Behinderungen für Beamte über die örtliche MSEK angeordnet worden, die zuvor von Tetjana Krupa geleitet wurde.
Veselovska arbeitet seit 2005 in der Staatsanwaltschaft; seit 2021 leitet sie die Abteilung für die Vertretung staatlicher Interessen in Landangelegenheiten bei der Staatsanwaltschaft Chmelnyzkyj. Laut Kommission erhielt sie 2019 eine Behinderung der Gruppe II und erweiterte diese später über dieselbe örtliche MSEK, die von Krupa geleitet wurde, einer Schlüsselfigur in dem aufgedeckten Netzwerk zum illegalen Erwerb von Behindertenleistungen.
Nachdem der Fall öffentlich geworden war, ordnete die KDKP eine zweite medizinische Untersuchung für Veselovska an, der sie jedoch bisher nicht nachgekommen ist. In ihrer Entscheidung betont die KDKP, dass die Nichtbeachtung der Untersuchung die Glaubwürdigkeit der Staatsanwaltschaft untergräbt und deren Autorität schädigt. Gleichzeitig widerspricht Olga Veselovska selbst den Schlussfolgerungen der Kommission: Sie behauptet, der Fall betreffe ihr Privatverhalten außerhalb der Arbeit, ihre Erwerbsunfähigkeit sei bereits abgelaufen und sie betrachte sich derzeit nicht mehr als behindert.
Die Situation steht weiterhin unter der Kontrolle der KDKP und der Strafverfolgungsbehörden; die Nichtbeachtung der Anordnungen der Kommission kann disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen, so die Behörde. Bislang liegen keine weiteren Stellungnahmen der Beteiligten oder neue Ergebnisse der erneuten Prüfung vor.

