Am 13. Februar erhielt die Werchowna Rada einen Gesetzentwurf zur Änderung der ukrainischen Abgabenordnung hinsichtlich der Besteuerung von Einkünften aus der Vermietung von Wohnimmobilien. Am 16. Februar wurde das Dokument dem zuständigen Haushaltsausschuss zur Beratung vorgelegt.
Die Verfasser des Gesetzentwurfs betonen, dass der Wohnungsmietmarkt in der Ukraine aufgrund der hohen Steuerbelastung für Vermieter weitgehend intransparent ist – 18 % des Einkommens entfallen auf die Einkommensteuer und weitere 5 % auf die Militärabgabe. Um die Transparenz zu erhöhen, wird eine Senkung des Einkommensteuersatzes auf 5 % vorgeschlagen.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine befristete Steuerbefreiung für Vermieter für den Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum 31. Dezember des Jahres vor, in dem das Kriegsrecht aufgehoben wird. Die Vermieter müssen die Steuer innerhalb von 40 Tagen nach Quartalsende selbst entrichten.
Außerdem wird in der Werchowna Rada an einer Regulierung der Aktivitäten von Immobilienmaklern gearbeitet, was sich weiter auf die Legalisierung des Mietmarktes und die Transparenz der Transaktionen auswirken dürfte.
Das Gesetz zielt darauf ab, Hausbesitzer zu ermutigen, legal zu arbeiten, den Schattenmarkt zu reduzieren und die Steuerverwaltung für private Vermieter zu vereinfachen.

