Das neue Gesetz zur Stärkung der Mobilisierung führt neben der Vorladung ein weiteres Dokument ein – eine „Forderung“ des CCC.
Auf dieser Grundlage kann das Militärregistrierungs- und Rekrutierungsbüro über das Gericht einer Person das Recht entziehen, ein Auto zu fahren.
Das Wehrpflichtamt kann eine Anfrage stellen, wenn der Wehrpflichtige seine Daten nicht innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes berichtigt hat oder wenn er einer Vorladung beim Wehrpflichtamt nicht nachgekommen ist oder sich keiner ärztlichen Untersuchung unterzogen hat.
Der Ablauf ist wie folgt: Stellt die Wehrpflichtbehörde einen Verstoß fest, kontaktiert sie die Polizei, um die betreffende Person vorzuladen. Sollte die Polizei schriftlich mitteilen, dass dies nicht möglich ist, sendet das CCC dem Wehrpflichtigen eine Aufforderung per Einschreiben.
Falls der Wehrpflichtige unter der angegebenen Adresse nicht anzutreffen war oder die Annahme des Briefes verweigerte, galt der Poststempel, der die Verweigerung der Annahme der Aufforderung oder die Unmöglichkeit ihrer Zustellung bescheinigte, als Zustellungsdatum.
Künftig werden die Militärkommissariate das Recht einschränken, mit dem Auto durch das Gerichtsgebäude zu fahren, wenn eine Person nicht innerhalb von zehn Kalendertagen beim CCC erscheint.

