Mobilisierung ab 18 Jahren in den Streitkräften der Ukraine: Was sieht das neue Gesetz vor?

Laut online kursierenden Informationen sieht der neue Gesetzentwurf zur Mobilmachung, den die Werchowna Rada zur zweiten Lesung vorbereitet, die Einberufung von Personen ab 18 Jahren zum Militärdienst vor.

Der Abgeordnete der Werchowna Rada, Dmytro Rasumkow, ehemaliger Parlamentspräsident und Verbündeter von Präsident Wolodymyr Selenskyj, berichtete dies auf seinem Telegram-Kanal. Er merkte zudem an, dass die Information von einem Vertreter des Generalstabs bestätigt worden sei.

Laut Razumkov würde ein 18-Jähriger, der die militärische Grundausbildung oder den Wehrdienst abgeschlossen hat, im Falle der Verabschiedung des Gesetzes in dieser Form automatisch zum Wehrdienst verpflichtet und könnte an die Front geschickt werden. Er bezeichnet eine solche Politik als Bedrohung für den Genpool und die Zukunft des Staates.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die endgültige Fassung des Gesetzes noch nicht feststeht. Die Initiative wurde erst in erster Lesung angenommen, und es wurden bereits über 4.000 Änderungsanträge eingereicht. Der zuständige Ausschuss prüft diese weiterhin, was noch einige Wochen dauern kann.

In der ersten Fassung des Gesetzentwurfs, die in erster Lesung angenommen wurde, war die Mobilisierung von 18-Jährigen nicht erwähnt.

Junge Bürger werden in dem Dokument nur im Zusammenhang mit der militärischen Grundausbildung und dem militärischen Grunddienst erwähnt.

Der Gesetzentwurf betrifft nicht nur neue Mobilisierungsregeln, sondern befasst sich auch mit der Frage der Vorbereitung auf die Mobilisierung.

Anstelle der bisherigen Wehrpflicht wird die Einführung einer militärischen Grundausbildung bzw. eines militärischen Grunddienstes vorgeschlagen. Dieser beinhaltet keine Mobilmachung oder Teilnahme an Kampfhandlungen, außer auf freiwilligen Wunsch der Rekruten.

Die Dauer dieser Ausbildung beträgt drei bis fünf Monate. Sie kann jederzeit im Alter zwischen 18 und 25 Jahren absolviert werden.

Jungen sollten wie bisher mit Erreichen des 17. Lebensjahres zur Wehrpflicht verpflichtet werden.

Die Mobilisierung ist nach dem neuen Gesetz erst ab 25 Jahren möglich (im Vergleich zur aktuellen Gesetzgebung, wo dieses Alter bei 27 Jahren liegt).

Die Behauptung über die Möglichkeit einer Zwangsmobilisierung von 18-Jährigen wurde vom Volksabgeordneten der Partei „Europäische Solidarität“, Oleksiy Honcharenko, zurückgewiesen. Er berichtete, dass der entsprechende Änderungsantrag vom zuständigen Ausschuss der Rada abgelehnt wurde, weshalb die in erster Lesung verabschiedete Gesetzesfassung unverändert bleibt.

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