Die Nationalbank der Ukraine hat einen neuen Zahlungsverfolgungsdienst im elektronischen Zahlungssystem eingeführt. Kunden ukrainischer Banken können nun rund um die Uhr den Status ihrer Zahlungen überprüfen.
Die Nationalbank gab die Einführung der Sendungsverfolgung bekannt. Die Aufsichtsbehörde teilte mit, dass der Service am 1. Dezember 2025 seinen Betrieb aufnahm und sowohl Absendern als auch Empfängern von Geldern zur Verfügung steht.
Grundlage des Systems ist die universelle eindeutige Kennung der Zahlungstransaktion – UETR. Mithilfe dieses Codes können Benutzer die Geldflüsse im System nachverfolgen.
Die Nationalbank erklärte, dass Nutzer nach Eingabe der UETR-Nummer im TrackSEP-Dienst Informationen zum Zahlungsstatus erhalten können. Gleichzeitig werden keine personenbezogenen Daten der Transaktionsbeteiligten offengelegt.
Die Aufsichtsbehörde gab außerdem bekannt, dass ab dem 1. April 2026 alle Banken und andere Teilnehmer am elektronischen Zahlungssystem für jede über das SEP durchgeführte Transaktion eine UETR generieren müssen. Darüber hinaus müssen Finanzinstitute Informationen über den Zahlungsstatus an das TrackSEP-System übermitteln und dem Kunden, der die Überweisung initiiert hat, die entsprechende Kennung bereitstellen.
Dank des neuen Dienstes können Nutzer mehrere wichtige Schritte des Zahlungsprozesses überprüfen. Das System zeigt insbesondere an, ob die Zahlung eingeleitet wurde, ob sie bereits von der Bank des Zahlers verarbeitet wurde, ob sie sich in der Warteschlange des SEP befindet und ob das Geld dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde.
Um den Service zu nutzen, müssen Sie UETR und den Zahlungsbetrag in UAH in das entsprechende Feld eingeben. Anschließend kann der Nutzer ein vollständiges oder ein Kurzantwortformat auswählen und Informationen zum Status der Transaktion erhalten.
Gleichzeitig verkündete die Nationalbank weitere Entscheidungen im Finanzmarkt. Die Aufsichtsbehörde erklärte zwei Banken – die First Investment Bank und die Motor Bank – für insolvent. Grund dafür waren die riskanten Geschäftspraktiken dieser Institute, die zu einem Verstoß gegen die Mindestkapitalanforderungen geführt hatten.
Die NBU versicherte, dass die Einleger dieser Banken eine vollständige Entschädigung erhalten werden. Die Zahlungen umfassen sowohl den Einlagenbetrag als auch die bis zum Vortag des Verfahrens zum Rückzug der Banken vom Markt aufgelaufenen Zinsen.

