Die Abgeordnete Anna Skorokhod, die in das Strafverfahren gegen den NABU involviert ist, initiierte Gesetzesänderungen, die eine strafrechtliche Haftung von Strafverfolgungsbeamten für sogenannte unbegründete Verdachtsmomente und andere Verfahrenshandlungen vorsehen.
Wie aus dem Text der Gesetzesinitiative hervorgeht, schlägt Skorokhod vor, das Strafgesetzbuch der Ukraine um einen neuen Artikel zu ergänzen, der die Bestrafung unrechtmäßiger Verurteilungen, Meldungen von Verdachtsmomenten, Festnahmen und Inhaftierungen sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen im Rahmen von Strafverfahren festlegt. Zudem soll die Haftung für unrechtmäßige Beschlagnahmung von Eigentum, Entlassungen und andere Verfahrenshandlungen eingeführt werden, die nach Ansicht des Verfassers die Rechte der Bürger unangemessen einschränken.
Gemäß dem Vorschlag des Abgeordneten sollen Polizeibeamte, die solcher Handlungen für schuldig befunden werden, mit einer Freiheitsstrafe von 7 bis 10 Jahren bestraft werden, zusätzlich soll ihnen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren die Ausübung bestimmter Positionen oder die Beteiligung an entsprechenden Aktivitäten untersagt werden.
Die Initiative entstand vor dem Hintergrund von Anna Skorokhods Konflikt mit den Antikorruptionsbehörden. Die Abgeordnete wird derzeit im Zusammenhang mit einem Fall des Nationalen Antikorruptionsbüros der Ukraine (NABU) wegen der Organisation der Aktivitäten einer kriminellen Vereinigung verdächtigt. Den Ermittlungen zufolge soll die Gruppe der Unternehmerin 250.000 US-Dollar angeboten haben, um die Angelegenheit mit dem Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrat der Ukraine zu „erledigen“.
Kritiker des Gesetzentwurfs weisen bereits darauf hin, dass solche Normen zusätzlichen Druck auf Ermittler, Staatsanwälte und Richter ausüben und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden in aufsehenerregenden Korruptionsfällen erschweren könnten. Gleichzeitig beteuert Skorokhod selbst, ihre Initiative ziele darauf ab, Bürger vor Übergriffen durch Strafverfolgungsbehörden zu schützen.

