Viele Ukrainer bevorzugen es, auf Auslandsreisen Bargeld mitzuführen. Formal gibt es zwar keine gesetzliche Obergrenze für die Bargeldmitnahme, in der Praxis existieren jedoch klare Regeln, deren Überschreitung finanzielle Konsequenzen nach sich zieht.
Die Nationalbank der Ukraine hat die geltenden Bestimmungen für den Bargeldtransport über die Staatsgrenze präzisiert. Demnach behalten Privatpersonen auch im Jahr 2026 das Recht, Bargeld in beliebiger Höhe auszuführen. Ohne obligatorische Anmeldung dürfen sie jedoch nur Beträge bis zu einem festgelegten Höchstbetrag transportieren.
Nach ukrainischem Recht dürfen Privatpersonen mit Wohnsitz in der Ukraine Bargeld bis zu einem Gegenwert von 10.000 Euro ohne Anmeldung und Vorlage entsprechender Dokumente ausführen. Übersteigt der Betrag diese Grenze, muss er die Gelder anmelden und deren Herkunft nachweisen.
Zu diesen Belegen gehören Kontoauszüge über Bargeldabhebungen, Devisenzertifikate oder andere Dokumente, die den rechtmäßigen Erhalt der Gelder nachweisen. Ohne deren Vorlage gilt die Beförderung eines Betrags über dem Freibetrag als Verstoß gegen die Zollbestimmungen.
Bei Nichteinhaltung der festgelegten Bestimmungen greift die Haftung gemäß Artikel 471 des ukrainischen Zollgesetzes. Der Zuwiderhandelnde muss mit einer Geldbuße in Höhe von 20 Prozent des Betrags rechnen, der die zulässige Höchstgrenze übersteigt. Versucht beispielsweise jemand, 20.000 Euro ohne Anmeldung auszuführen, wird die Geldbuße auf Basis der übersteigenden 10.000 Euro berechnet und beträgt somit 2.000 Euro.
Die Experten der Nationalbank raten Ihnen, sich vor Reiseantritt mit den Bestimmungen vertraut zu machen und die erforderlichen Dokumente vorzubereiten. Die Einhaltung dieser Vorgaben hilft, unvorhergesehene Kosten, Verzögerungen und Probleme bei der Zollkontrolle zu vermeiden.

