Seit 2025 gelten in der Ukraine aktualisierte Regeln für das Sammeln natürlicher Ressourcen in Wäldern. Das unbefugte Sammeln von Beeren, Pilzen, Nüssen oder Früchten in verbotenen Gebieten kann nun zu einer Geldstrafe führen.
Das Gesetz regelt klar, wo und unter welchen Bedingungen Sie Heu mähen, Vieh weiden lassen oder Waldprodukte sammeln dürfen. Was nach Artikel 70 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten verboten ist:
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unerlaubte Heuernte und Viehhaltung in Wäldern und auf den Flächen des staatlichen Forstfonds, auch wenn die Fläche nicht von Wald bedeckt ist;
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das Sammeln von Pilzen, Beeren, Nüssen und anderen Wildpflanzen in Gebieten, in denen dies verboten oder nur mit forstlicher Genehmigung erlaubt ist;
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Ernte von Früchten und Beeren zu nicht festgelegten, von den örtlichen Behörden oder der Forstwirtschaft festgelegten Zeiten.
In diesen Gebieten ist das Sammeln der Gaben der Natur geregelt.
Für Verstöße werden Geldstrafen verhängt: für Bürger – von 17 bis 51 Griwna, für Beamte – von 51 bis 119 Griwna. Obwohl die Beträge symbolisch erscheinen, ist Gesetz Gesetz. Schon für eine Handvoll Nüsse in einem „verbotenen“ Wald kann eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.
Wenn Sie durch Ihre „Jagd“ seltene Pflanzen schädigen oder den Waldboden beschädigen, können Sie nach Umweltschutzgesetzen strafrechtlich verfolgt werden.
Es gibt auch eine strengere Strafe. Wenn Sie Pflanzen aus dem Roten Buch pflücken, kann die Geldstrafe auf 1.700–3.655 Griwna steigen. Und das ist kein symbolischer Betrag mehr.
Bevor Sie in den Wald gehen, sollten Sie prüfen, ob das Sammeln an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit erlaubt ist. Dies erspart Ihnen nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch Konflikte mit den Förstern.
Diese Vorschriften sind kein Zufall. Unkontrolliertes Obstpflücken und Viehweiden können Ökosysteme schädigen, seltene Pflanzen zerstören, Bodenerosion verursachen und sogar die Gefahr von Waldbränden erhöhen.
Wie Anwälte erklären, ist das Sammeln selbst nicht völlig verboten, es gibt jedoch Gebiete und Regeln, die befolgt werden müssen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob es an einem bestimmten Ort erlaubt ist, fragen Sie am besten bei der Forstbehörde oder den örtlichen Behörden nach.
Welche Gesetze gelten in Europa bezüglich Wildpflanzen?
In Deutschland ist das Pilzesammeln gesetzlich geregelt und hat seine Besonderheiten. Pilze dürfen im Wald nur mit Erlaubnis des Eigentümers des Waldgrundstücks gesammelt werden, der staatlich, privat oder kommunal sein kann. Es gibt auch einige Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Pilze, die gleichzeitig gesammelt werden dürfen.
Wichtig ist auch zu wissen, welche Pilzarten gesammelt werden dürfen und welche giftig oder gesetzlich geschützt sind. Verstöße gegen die Pilzsammelregeln können empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen, die mehrere tausend Euro betragen können. So kann beispielsweise das Überschreiten der erlaubten Menge mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wichtig ist auch, beim Pilzesammeln ethische Regeln einzuhalten, um das Ökosystem Wald nicht zu schädigen. In den meisten Bundesländern Deutschlands liegt die tägliche Höchstmenge an Pilzen, die im Wald gesammelt werden dürfen, bei ein bis zwei Kilogramm pro Person.
Für das Sammeln zu vieler Pilze kann eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro verhängt werden, einige Pilzarten stehen jedoch unter strengem Schutz und ihr Sammeln ist verboten – bei solchen Aktionen kann sich die Geldstrafe erheblich erhöhen.
Die Höhe der Bußgelder bei Verstößen in den verschiedenen Bundesländern:
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Baden-Württemberg: in der Regel bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen jedoch bis zu 10.000 Euro.
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Berlin: bis zu 10.000 Euro.
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Rheinland-Pfalz: bis zu 2.500 Euro bzw. in besonders schwierigen Fällen bis zu 10.000 Euro.
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Brandenburg: bis zu 20.000 Euro.
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Mecklenburg-Vorpommern: bis zu 7.500 Euro.
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Thüringen: bis zu 2.500 Euro.
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Sachsen: bis zu 2.500 Euro und in besonders schwierigen Fällen bis zu 10.000 Euro.
Seltene Pilzarten können nur in minimalen Mengen gesammelt werden – für 1–2 Portionen des fertigen Gerichts.
So heißt es beispielsweise im Landeswaldgesetz Baden-Württemberg:
„Sammeln von Waldfrüchten und -pflanzen (§ 40): Jedermann ist das Sammeln von Waldfrüchten, Streu und Holz in ortsüblicher Menge sowie das Mitnehmen von Waldpflanzen wie Blumen und Kräutern in einer Menge, die ein Bündel nicht übersteigt, gestattet. Das Sammeln hat mit Vorsicht zu erfolgen. Das Entfernen von Ästen von Waldbäumen und -sträuchern in einer Menge, die ein handgebundenes Bündel nicht übersteigt, ist nicht strafbar. Dies gilt nicht für das Entfernen von Ästen von Waldfrüchten und Spitzentrieben sowie das Ausgraben von Waldbäumen und -sträuchern.“
Zu den verbotenen Gebieten in Deutschland zählen laut der Website bussgeldkatalog.org:
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alle forstwirtschaftlich genutzten oder jagdlich genutzten Flächen;
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Naturschutzgebiete und Vogelschutzgebiete;
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Bereiche, zu denen der Zugang durch Schilder oder Zäune verboten ist.
Wenn die Ukraine in Europa leben möchte, muss sie barbarische Gewohnheiten hinter sich lassen und sich an die Einhaltung von Umweltschutzgesetzen gewöhnen. Eine andere Sache ist, dass man bei uns eine alte Frau vor Gericht stellen kann, die einen Strauß Schneeglöckchen verkauft, die sie auf ihrem eigenen Grundstück gesammelt hat, und gleichzeitig Menschen gegen Kaution freilässt, die Hunderte Hektar Wald abgeholzt haben.