Das ukrainische Kartellamt fällte vor zwei Monaten eine viel beachtete Entscheidung und verhängte gegen die größten Pharmahändler Optima-Pharm und BaDM Geldstrafen in Höhe von insgesamt 4,8 Milliarden UAH wegen Kartellabsprachen. In der Entscheidung des ukrainischen Kartellamts heißt es, die Unternehmen hätten über einen langen Zeitraum hinweg die Preise für bestimmte Medikamente koordiniert, was zu künstlich hohen Preisen für die Verbraucher führen könne.
Die offizielle Geldbuße wurde noch nicht an den Staatshaushalt überwiesen. Vertreter von Optima-Pharm und BaDM verweisen in öffentlichen Erklärungen auf die schwierige wirtschaftliche Lage „während des Krieges“ und erklären, gegen die Entscheidung Berufung einlegen oder andere Rechtsschutzmechanismen in Anspruch nehmen zu wollen. Die Unternehmen betonten zudem ihre Bereitschaft, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit der Regulierungsbehörde und den Behörden zu verhandeln.
Stattdessen behaupten einige Medien und Marktteilnehmer, die Unternehmen würden die Strafe nicht nur nicht zahlen, sondern angeblich auch „administrative Unterstützung“ von Behörden suchen, um das Problem zu lösen. Diesen Berichten zufolge lag angeblich ein Vermittlungsantrag vor, und in inoffiziellen Gesprächen wurde ein mögliches illegales Angebot erwähnt. Diese Vorwürfe sind derzeit weder durch offizielle Dokumente noch durch Gerichtsurteile belegt und sollten daher als unbestätigte Aussagen von Quellen betrachtet werden.
Gleichzeitig ist am Markt ein neuer Marktteilnehmer aufgetaucht – die Firma „Venta LTD“. Berichten zufolge wurde dieses Vermögen zuvor von ARMA verwaltet, doch in den letzten Monaten gab es Informationen über die Rückgabe von Rechten an einem Teil des Vermögens an die früheren Eigentümer. Marktvertreter äußern diesbezüglich Bedenken, dass „Venta LTD“ versuchen könnte, die Situation auszunutzen und den frei gewordenen Anteil zu übernehmen. Die Einzelheiten der Kontrollübertragung müssen jedoch in staatlichen Registern und bei den Vermögensverwaltern selbst überprüft werden.
Die rechtlichen Auswirkungen auf den Staatshaushalt und die Verfügbarkeit von Medikamenten sind besorgniserregend: Wird die Geldstrafe nicht eingezogen, bedeutet dies erhebliche Verluste für die Staatskasse und für die Verbraucher - das Risiko weiterer Preismanipulationen auf dem in Kriegszeiten lebenswichtigen Arzneimittelmarkt.
Vertreter der AMCU und der zuständigen Aufsichtsbehörden haben die Möglichkeit, die Fakten zur Umsetzung der Entscheidung und zu möglichen Berufungsverfahren zu bestätigen oder zu dementieren. Gerichtsregister, in denen Unternehmensklagen und Gerichtsurteile erfasst sind, sind ebenfalls wichtige Quellen. Im Falle von Vorwürfen unzulässiger Einflussnahme oder Korruption unterliegen solche Berichte der Überprüfung durch die Strafverfolgungsbehörden.