Das ukrainische Finanzministerium veröffentlichte am 19. März einen neuen Steuerentwurf, der eine zentrale Voraussetzung für die weitere Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds darstellen soll. Das Dokument sieht eine Reihe von Änderungen vor, die sich unmittelbar auf Unternehmen und Bürger auswirken werden, und wird voraussichtlich bis Ende März von der Werchowna Rada verabschiedet.
Dies betrifft die Umsetzung von vier zentralen Forderungen des Memorandums mit dem IWF. Konkret wird die automatische Besteuerung von Einkünften aus digitalen Plattformen vorgeschlagen. Für diese Einkünfte gilt ein Vorzugssteuersatz von 5 %, der steuerfreie Mindestbetrag liegt bei 2.000 Euro pro Jahr. Wird dieser Betrag überschritten, wird nur die Differenz besteuert. Die Vorzugsregelung steht jedoch nur denjenigen zur Verfügung, die bestimmte Bedingungen erfüllen – insbesondere dürfen sie keine Angestellten haben und müssen ein separates Konto für diese Einkünfte eröffnen. Der Vorschlag wird bereits von wichtigen Marktteilnehmern, darunter Taxi- und Lieferdiensten, unterstützt.
Der zweite wichtige Punkt ist die Beibehaltung der Militärabgabe in Höhe von 5 % für Privatpersonen. Diese soll bis zum Abschluss der Reform der ukrainischen Streitkräfte beibehalten werden, was faktisch eine Fortsetzung der Steuerbelastung für die Bürger auf unbestimmte Zeit bedeutet.
Die dritte Änderung betrifft die Einführung der Mehrwertsteuer auf Waren, die auf ausländischen Marktplätzen erworben werden. Gemäß den neuen Bestimmungen muss die Steuer im Warenpreis enthalten sein und von den Plattformen selbst entrichtet werden. Eine Ausnahme gilt jedoch: Pakete im Wert von bis zu 45 Euro, die von Privatpersonen ohne gewerblichen Zweck versendet werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die obligatorische Mehrwertsteuerzahlung für Einzelunternehmer im vereinfachten Steuersystem mit einem Jahreseinkommen von über 4 Millionen UAH. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, was den Unternehmen etwas Zeit zur Anpassung gibt.
Die Verabschiedung des Gesetzes ist von entscheidender Bedeutung für die Finanzstabilität des Landes. Davon hängt der Erhalt der zweiten Tranche des IWF ab, die im Juni 2026 erwartet wird. Die Behörden räumen offen ein, dass es derzeit keine Alternative zur Zusammenarbeit mit dem Fonds gibt. Wie der Vorsitzende des parlamentarischen Steuerausschusses, Danylo Hetmantsev, erklärte, fungiert der IWF als eine Art finanzieller „Anker“, von dem die Unterstützung anderer internationaler Partner abhängt.
Die Situation wird zusätzlich durch das externe Umfeld verkompliziert. Insbesondere die Blockade von EU-Kredithilfen durch Ungarn und die Slowakei sowie geopolitische Faktoren im Nahen Osten bergen zusätzliche Risiken für die ukrainische Wirtschaft.
Die Werchowna Rada wird den Gesetzentwurf voraussichtlich nächste Woche beraten. Sollte er verabschiedet werden, kann das Land die makrofinanzielle Unterstützung zwar aufrechterhalten, doch der Preis dafür sind neue Steuerregeln, die sowohl Unternehmer als auch die ukrainische Bevölkerung betreffen werden.

