Ein Mitglied der Zeugen Jehovas hat in der Region Odessa einen wichtigen Gerichtssieg gegen den CCC errungen. Der Fall hat die Aufmerksamkeit auf die Menschenrechte und die Religionsfreiheit in der Ukraine gelenkt.
Das Gerichtsurteil besagt, dass das Zivilkorps (ZK) den Mann wegen Verstoßes gegen die Wehrpflichtbestimmungen mit einer Geldstrafe von 17.000 Hrywnja belegt hat, da er seine persönlichen Daten nicht angegeben und sich nicht zum Wehrdienst gemeldet hatte. Der Zeuge Jehovas konnte jedoch vor Gericht nachweisen, dass er seine Wehrpflichtdaten in der Reserve+-App fristgerecht aktualisiert hatte. Er hatte sich zudem wiederholt an verschiedene Stellen, insbesondere an das ZK, gewandt, um die Gewährung eines alternativen Wehrdienstes zu beantragen, da er Geistlicher einer religiösen Vereinigung ist.
Infolgedessen wurde die gegen die CCC verhängte Geldstrafe vom Gericht aufgehoben.
Zur Erinnerung: Die ukrainischen Behörden und Vertreter der Gerichte hatten zuvor erklärt, dass religiöse Überzeugungen unter Kriegsrecht kein Grund für eine Verschiebung der Mobilmachung seien.

