Das Ministerkabinett der Ukraine hat einen Beschluss gefasst, der das Verfahren zur Auszahlung von Renten für drei Bürgergruppen vereinfacht: Binnenvertriebene, im Ausland lebende Personen und Bewohner vorübergehend besetzter Gebiete. Erstmals gelten für diese Gruppen einheitliche Regeln für den Bezug von Renten.
Bislang war das Verfahren zur Rentenauszahlung für jede Kategorie unterschiedlich: Manche mussten sich ausschließlich an die Oschadbank wenden, andere ihren Binnenflüchtlingsstatus nachweisen oder regelmäßig Anträge stellen. Die neue Regelung hat das Verfahren vereinheitlicht: Rentner können ihre Zahlungen nun auf ein Konto bei jeder ukrainischen Bank erhalten, unabhängig von ihrem tatsächlichen Wohnsitz.
Gleichzeitig wird eine neue Verpflichtung für Rentner eingeführt, die sich in vorübergehend besetzten Gebieten oder außerhalb der Ukraine aufhalten: Sie müssen sich bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres einer physischen Identifizierung unterziehen.
Dieses Verfahren dient der Bestätigung, dass der Rentenempfänger eine lebende Person ist. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
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Offline: persönlicher Kontakt mit dem Servicecenter des Pensionsfonds, der Bank oder dem ukrainischen Konsulat.
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Online: Autorisierung auf der PFU-Website mittels elektronischer Signatur (z. B. „Action.Signature“).
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Videoverbindung: Identifizierung der Person durch ein Videogespräch mit einem Vertreter der PFU nach vorheriger Registrierung auf der Website.
Wer auf der TOT wohnt und sich nicht ausweisen kann, muss mindestens einmal alle sechs Monate eine Finanztransaktion von seinem Konto aus durchführen, um seine Aktivität zu bestätigen.
Um weiterhin Rentenzahlungen zu erhalten, müssen Rentner, die in besetzten Gebieten oder im Ausland leben, einen schriftlichen Antrag an den Rentenfonds stellen, in dem sie erklären, dass sie keine Zahlungen aus der Russischen Föderation erhalten.
Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden die Zahlungen ausgesetzt. Sie können erst nach Abschluss des Identifizierungsverfahrens wieder aufgenommen werden. Erfolgte die Aussetzung vor dem 20. März 2025, müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen und sich einer Überprüfung unterziehen.
Für im Ausland lebende Staatsbürger ist es zulässig, Dokumente per Post einzureichen. Der Antrag muss eine Lebensbescheinigung beigefügt werden.

