Die Renten in der Ukraine werden ab Januar 2026 aufgrund einer Anhebung des Existenzminimums und des Mindestlohns steigen. Dies erklärte der Anwalt Ivan Khomych.
Der Existenzminimumsbetrag steigt von 2.361 UAH auf 2.595 UAH, und die Mindestrente erreicht ebenfalls 2.595 UAH. Die Höchstrente erhöht sich von 23.610 UAH auf 25.950 UAH. Der Mindestlohn steigt von 8.000 UAH auf 8.647 UAH, was sich auf die daran gekoppelten Renten auswirkt.
Die größte Erhöhung erhalten Rentner mit voller Dienstzeit: Männer – 35 Jahre, Frauen – 30 Jahre. Auch die Überstundenzulage steigt: Für jedes zusätzliche Dienstjahr werden 25,95 UAH statt 23,61 UAH gezahlt.
Die Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit bleiben unverändert, aber die Erhöhung des Existenzminimums wird die Mindestrente für diese Kategorie von 2.361 UAH auf 2.595 UAH anheben.
Die Höhe der Rente hängt von der Dienstzeit und dem offiziellen Gehalt ab: Je höher das Einkommen und je länger die Dienstzeit, desto höher die Rentenansprüche. Die meisten Ukrainer befürchten keine Rentenkürzungen – das Gesetz garantiert, dass die Rente nicht unter das bisherige Niveau sinken wird.

