Nach dem 1. Februar plant die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft, Anklage gegen den Oligarchen Oleg Bakhmatyuk im Fall unrechtmäßiger Vorteile im Zusammenhang mit einem Bestechungsgeld zu erheben, das er angeblich dem ehemaligen Leiter des Staatlichen Fiskaldienstes, Roman Nasirov, gezahlt hat.
Bis zum festgelegten Datum haben die Verteidiger gemäß dem Beschluss des Obersten Antikorruptionsgerichts vom 29. November nur eingeschränkten Zugang zu den Ermittlungsunterlagen. Sollten sie sich bis zum 1. Februar nicht mit den Dokumenten vertraut machen, erlischt ihr Zugangsrecht.
Zuvor hatten die Antikorruptionsbehörden die Ermittlungen gegen Bakhmatyuk abgeschlossen. Zur Erinnerung: Das Nationale Antikorruptionsbüro und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft hatten zuvor den Verdacht geäußert, dass der ehemalige Leiter des Staatlichen Fiskaldienstes, Roman Nasirov, illegale Vorteile in Höhe von über 722 Millionen UAH erhalten haben soll. Auch der Oligarch Oleg Bakhmatyuk stand im Verdacht, diese Vorteile gewährt zu haben, obwohl er nicht persönlich anwesend war.
Die Ermittlungen ergaben, dass Nasirov im August 2015 einen unrechtmäßigen Vorteil von 5,5 Millionen US-Dollar für die Sicherstellung der Rückerstattung von über 540 Millionen UAH an die Agrarholdinggesellschaften und im Zeitraum von Februar 2015 bis August 2016 über 21 Millionen Euro für die Rückerstattung von fast 2,7 Milliarden US-Dollar an Mehrwertsteuer erhalten hatte. Die unrechtmäßigen Vorteile wurden über ein externes Unternehmen und andere von Bakhmatyuk kontrollierte Strukturen ausgezahlt.

