Das Bezirksgericht Myrhorod-Stadt in der Region Poltawa verurteilte einen Soldaten, der zweimal seinen Dienstort verlassen hatte, zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Monat. Gegen das Urteil kann innerhalb von 30 Tagen Berufung eingelegt werden.
Laut dem Einheitlichen Staatlichen Register der Gerichtsentscheidungen handelt es sich bei dem Verurteilten um einen Einwohner von Kiew, der während des Krieges mobilisiert wurde und als Granatwerfer in der Sicherheitsabteilung diente.
Der erste Verstoß ereignete sich am 16. März 2024. Der Soldat verließ die Einheit und begründete dies damit, dass sein Gesundheitszustand von der militärmedizinischen Kommission (MMC) angeblich falsch beurteilt worden sei.
Nach seiner Flucht suchte der Mann ärztliche Hilfe auf, um seine Diagnose abzuklären, wurde aber nicht stationär aufgenommen. Nachdem er am 11. April freiwillig seinen Dienst wieder aufgenommen hatte, berichtete der Soldat von Schikanen durch seine Vorgesetzten.
Seinen Angaben zufolge sollen seine Vorgesetzten andere Soldaten dazu angestiftet haben, körperliche Gewalt gegen ihn anzuwenden. Daraufhin rief er die Polizei und den Militärpolizeidienst, die ihn zur Untersuchung auf Alkoholisierung ins Krankenhaus brachten. Anschließend verließ der Mann die Einheit zum zweiten Mal und ging nach Kiew, ohne jemals wieder seinen Dienst anzutreten.
Am 27. Mai wurde er von Beamten des Staatlichen Ermittlungsbüros festgenommen und anschließend inhaftiert.
Das Gericht befand den Soldaten der Fahnenflucht für schuldig. Er wurde zu einer Haftstrafe von 5 Jahren und einem Monat verurteilt.
Am 21. November 2024 verabschiedete die Werchowna Rada ein Gesetz zur freiwilligen Rückkehr in den Dienst für Militärangehörige, die ihre Einheit freiwillig verlassen oder erstmals desertiert haben. Das Gesetz erlaubt diesen Soldaten die Rückkehr ohne nennenswerte Konsequenzen, sofern sie dies freiwillig tun.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind mehr als 7.000 Soldaten, die zuvor eine Straftat begangen hatten, in den Dienst zurückgekehrt. Bei wiederholten Verstößen, wie im Fall des verurteilten Granatwerfers, sieht das Gesetz jedoch strenge Strafen vor.

