Das ukrainische Justizministerium hat erläutert, wie Militärangehörige im Voraus festlegen können, wer im Todesfall eine Einmalzahlung erhalten soll. Ein solches Dokument kann in beliebiger Form erstellt werden und die zukünftigen Empfänger sowie deren prozentuale Aufteilung benennen.
Laut Justizministerium hat ein Soldat das Recht, beliebige Personen unabhängig von familiären Beziehungen zu benennen. Das Gesetz garantiert jedoch, dass bestimmte Angehörigengruppen in jedem Fall ihren Anteil an der Unterstützung erhalten. Dazu gehören:
– minderjährige und volljährige Kinder, die nicht erwerbsfähig sind;
– Witwen oder Witwer, die nicht erwerbsfähig sind;
– Eltern, die nicht erwerbsfähig sind.
Diese Personen erhalten 50 % des Anteils, der ihnen laut Gesetz zusteht, selbst wenn der Offizier in der Anordnung andere Empfänger angegeben hat.
Zur Ausstellung eines Dokuments ist ein schriftlicher Befehl in beliebiger Form erforderlich, der von einem Notar oder dem Kommandeur der militärischen Einheit beglaubigt werden muss. Das Originaldokument wird in der Personalakte des Soldaten beim zuständigen Rekrutierungs- und Sozialzentrum (TCK und SP) aufbewahrt, eine Kopie verbleibt beim Soldaten. Der Inhalt des Befehls ist vertraulich.
Hinterlässt ein Soldat kein solches Dokument, wird im Todesfall eine pauschale Geldleistung gemäß Artikel 16-1 des ukrainischen Gesetzes „Über den sozialen und rechtlichen Schutz von Soldaten und ihren Familienangehörigen“ ausgezahlt.

