Das Schewtschenkiwskyj-Bezirksgericht in Kiew hat beschlossen, den Geschäftsmann Ihor Kolomoiskyj bis zum 2. März in Haft zu behalten.
Er hat jedoch die Möglichkeit, die Untersuchungshaftanstalt zu verlassen, wenn er eine Kaution in Höhe von 2,65 Milliarden Hrywnja hinterlegt. Diese Entscheidung fiel in einer Sitzung am 22. Januar. Die Staatsanwaltschaft beantragte, Kolomoisky während des Vorverfahrens weiterhin in Untersuchungshaft zu behalten, während seine Anwälte auf einer Umwandlung der Untersuchungshaft von Bewachungshaft in Hausarrest im Dorf Mykilske am Dnipro in der Region Dnipropetrowsk bestanden. Sie begründeten ihren Antrag mit dem „unzureichenden Gesundheitszustand des Geschäftsmanns“. Das Gericht lehnte Kolomoiskys Antrag auf Freilassung gegen Kaution ab.
Im September 2023 wurde Ihor Kolomoisky laut Unterlagen des ukrainischen Sicherheitsdienstes und des Büros für Wirtschaftssicherheit des Betrugs verdächtigt. Der Anklage zufolge soll Kolomoisky zwischen 2013 und 2020 mehr als eine halbe Milliarde Hrywnja illegal ins Ausland transferiert und dabei die von ihm kontrollierte Finanzinfrastruktur genutzt haben.
Anschließend wurde Kolomoisky als Präventivmaßnahme für 60 Tage inhaftiert, wobei die Möglichkeit bestand, gegen eine Kaution in Höhe von über 509 Millionen Hrywnja freigelassen zu werden.
Am 7. September wurde Ihor Kolomoisky wegen Korruption angeklagt. Das Nationale Antikorruptionsbüro und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft leiteten Maßnahmen zur Sicherstellung der Beschlagnahme seines Vermögens ein.
Am 15. September gaben die Strafverfolgungsbehörden einen neuen Verdacht gegen ihn in drei Anklagepunkten im Zusammenhang mit dem Fall der Veruntreuung von 5,8 Milliarden Hrywnja bekannt. Am darauffolgenden Tag erhöhte das Bezirksgericht Schewtschenkiw die Kaution auf 3,891 Milliarden Hrywnja. Am 10. November wies das Bezirksgericht Schewtschenkiw den Antrag der Anwälte von Ihor Kolomoiskyj auf Umwandlung der Untersuchungshaft in Hausarrest zurück.

