Die Ukraine hat die Praxis der Vergabe des Status „eingeschränkt wehrtauglich“ eingestellt. Gemäß dem Gesetz zur Gewährleistung der Rechte von Militärangehörigen auf soziale Absicherung müssen Wehrpflichtige mit diesem Status eine erneute Überprüfung durchlaufen, in der ihre Wehrtauglichkeit neu festgestellt wird. Änderungen für diese Bürgergruppe werden von den zuständigen Behörden bekannt gegeben.
Personen mit dem Status „eingeschränkt wehrdiensttauglich“ müssen sich einer erneuten ärztlichen Untersuchung unterziehen, um eine neue Kategorie zu erhalten. Dieses Verfahren begann am 18. Mai nach Inkrafttreten des neuen Mobilmachungsgesetzes und dauert bis zum 4. Februar 2025. Außerdem müssen ihre Daten bei den zuständigen Militärkommissariaten aktualisiert werden.
Das Gesetz über die militärmedizinische Untersuchung in den Streitkräften der Ukraine sieht vor, dass ehemals wehrdienstuntaugliche Personen nach einer medizinischen Untersuchung je nach Diagnose einen von mehreren Status erhalten können, darunter Wehrdienstuntauglichkeit, vorübergehende Wehrdienstuntauglichkeit oder Wehrdiensttauglichkeit in bestimmten Bereichen.
Die Änderungen am VLK-System traten am 4. Mai in Kraft, als das Verteidigungsministerium die Verordnung Nr. 402 über die Arbeit der militärmedizinischen Kommissionen änderte. Diese Änderungen führten zur nahezu vollständigen Abschaffung der individuellen Fitnessbeurteilung.
Parallel dazu wurden am 26. März in der Werchowna Rada zwei Entschließungen zur Aufhebung des Gesetzes Nr. 10313 verabschiedet, das eine obligatorische wiederholte medizinische Untersuchung für Männer vorsah, die als nur eingeschränkt wehrtauglich eingestuft wurden.

