Die Nationale Wertpapier- und Börsenkommission (NSSMC) hat einen Entwurf für eine Matrix zur Besteuerung von Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten in der Ukraine vorgelegt. Die Neuerungen betreffen auch Kryptowährungen, die in der Ukraine rasant an Popularität gewinnen.
Der Entwurf wurde auf der Website der Regulierungsbehörde veröffentlicht. Er sieht vor, Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen zu besteuern, unabhängig davon, ob diese in Fiatgeld oder in Form von Waren oder Dienstleistungen erzielt werden. Außerdem ist geplant, Zahlungen für Waren und Dienstleistungen direkt in Kryptowährung zu besteuern.
Die Steuersätze variieren je nach Art der Transaktion. Der Standardsteuersatz beträgt 18 % zuzüglich 1,5 % Militärabgabe. Für bestimmte Fälle sind jedoch Vorzugssteuersätze von 5 % oder 9 % vorgesehen, die derzeit noch diskutiert werden.
Bestimmte Handlungen mit virtuellen Vermögenswerten sollen jedoch steuerfrei sein. Dazu gehören: Mining, Staking, Halten oder Verwahren von Token, Token-Erstellung und Airdropping – vorausgesetzt, sie werden nicht zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen verwendet.
Der Vorsitzende der Nationalen Wertpapier- und Marktkommission der Ukraine, Ruslan Magomedov, merkte an, dass diese Matrix auf internationalen Erfahrungen basiere und an die ukrainischen Gegebenheiten angepasst sei. Laut Magomedov wurde das Dokument bereits der Arbeitsgruppe des zuständigen Ausschusses der Werchowna Rada vorgelegt und wird nun potenziellen Teilnehmern des Kryptomarktes präsentiert.
„Unsere Aufgabe ist es, die Behörden bei einer ausgewogenen Entscheidung zu unterstützen. Es ist notwendig, die Vorteile und Risiken jedes Besteuerungsmodells abzuwägen, da diese sowohl den Markt als auch die Steuerverantwortung maßgeblich beeinflussen“, erklärte Magomedov.
Wir erinnern daran, dass der Vorsitzende des Haushaltsausschusses der Werchowna Rada, Danylo Hetmantsev, im Februar erklärte, die Legalisierung von Kryptowährungen in der Ukraine sei nur eine Frage der Zeit.
Kryptowährungen tauchen auch immer häufiger in den elektronischen Erklärungen ukrainischer Beamter auf. Im Jahr 2024 stieg die Zahl derjenigen, die digitale Vermögenswerte angaben, im Vergleich zum Vorjahr um 10 % und im Vergleich zu 2021 sogar um beeindruckende 220 %.

