Finanzhilfeplan für die Ukraine: Regierung genehmigt Ukraine-Fazilität

Das Ministerkabinett der Ukraine hat den Plan für die Ukraine-Fazilität verabschiedet. Dieser bildet die Grundlage für die Umsetzung des EU-Finanzhilfeprogramms für die Ukraine. Das Programm ist auf vier Jahre angelegt und verfügt über ein Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2024 bis 2027.

Nachdem die Regierung den Text des Plans für die Ukraine-Fazilität genehmigt hat, wird er der Europäischen Kommission zur Bewertung und einem Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten zur Genehmigung vorgelegt. Anschließend tritt das Programm endgültig in Kraft.

Das Dokument sieht Strukturreformen im öffentlichen Sektor, die Umsetzung wirtschaftlicher Reformen zur Förderung des Geschäftsklimas und des Unternehmertums sowie Maßnahmen zur Entwicklung prioritärer Sektoren mit dem Ziel eines schnellen Wirtschaftswachstums vor.

Der Plan für die Ukraine-Fazilität umfasst über 150 Indikatoren in 69 Reformbereichen, die bis 2027 umgesetzt werden sollen. Er beinhaltet auch 16 Investitionsindikatoren, deren Umsetzung die Stärkung von Programmen für Infrastrukturentwicklung, Minenräumung, erneuerbare Energien und die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen erfordert.

Die Finanzierung im Rahmen des Ukraine-Fazilitätsprogramms ist an die Umsetzung der im Plan vorgesehenen Indikatoren geknüpft. Für 2024 ist die Umsetzung von über 36 Indikatoren geplant, die auf die Verbesserung des öffentlichen Finanzmanagements, die Bekämpfung der Korruption, die Verwaltung des Staatseigentums, die Entwicklung des Humankapitals, die Verbesserung des Geschäftsumfelds und die Entwicklung prioritärer Branchen abzielen.

Die letzte Zahlung im Rahmen des Programms soll im Jahr 2028 erfolgen, nachdem die Indikatoren für das vierte Quartal 2027 erreicht wurden.

Vor dem Start der Ukraine-Fazilität ist ein Übergangsfinanzierungsmechanismus in Höhe von 6 Milliarden Euro vorgesehen. Im Rahmen dieser Übergangsfinanzierung wird die Ukraine fünf Indikatoren in den Bereichen öffentliches Finanzmanagement, Korruptionsbekämpfung, Entwicklung des Geschäftsumfelds und Funktionsweise des Bodenmarktes umsetzen. Drei davon wurden bereits implementiert, zwei befinden sich noch in der Entwicklungsphase.

Die erste Zahlung im Rahmen der Übergangsfinanzierung in Höhe von 4,5 Milliarden Euro soll im März 2024 eingehen. Der Restbetrag von 1,5 Milliarden Euro wird der Ukraine im April 2024 zur Verfügung stehen, nachdem die Europäische Kommission die erfüllten Indikatoren bewertet hat.

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