Die Werchowna Rada stimmte nicht für eine Steuererhöhung

Die Werchowna Rada der Ukraine konnte in erster Lesung nicht die erforderliche Mehrheit für den Gesetzentwurf Nr. 11416-d erzielen, der eine Steuererhöhung vorsah. Wie der Abgeordnete Jaroslaw Schelesnjak auf seinem Telegram-Kanal mitteilte, erhielt der Entwurf lediglich die Unterstützung von 224 Abgeordneten – zwei Stimmen zu wenig für eine Verabschiedung.

Steuererhöhungsgesetz: Einzelheiten zum Scheitern

Der Gesetzentwurf, der die Steuern im Jahr 2024 um 30 Milliarden Hrywnja erhöht hätte, wurde nach einer gescheiterten Abstimmung in die zweite erste Lesung überwiesen. Laut Zheleznyak beabsichtigte die Regierung, die Staatseinnahmen zu steigern, die in diesem Jahr lediglich 30 Milliarden Hrywnja der geplanten 125 Milliarden betragen werden. Für 2024 prognostizierte man einen Anstieg auf 127 Milliarden Hrywnja der benötigten 340 Milliarden.

Geplante Steueränderungen: Was war vorhersehbar?

Zum ersten Mal seit Beginn des russischen Einmarsches in die Ukraine hat die Regierung eine Steuererhöhung vorgeschlagen. Begründet wurde dieser Schritt mit dem Bedarf an höheren Staatseinnahmen, insbesondere zur Finanzierung des Militärs. Geplant war eine Anhebung des Militärabgabensatzes von 1,5 % auf 5 % sowie deren Einführung für Einzelunternehmer. Für Alleinstehende der Steuergruppe III sollte die Militärabgabe 1 % des Einkommens betragen, für Einzelunternehmer der Gruppen I, II und IV hingegen 10 % des Mindestlohns.

Warum wurde der Gesetzentwurf nicht verabschiedet?

Das Scheitern der Abstimmung deutet auf einen fehlenden Konsens unter den Abgeordneten hinsichtlich der Notwendigkeit und Durchführbarkeit einer solch erheblichen Steuererhöhung in Zeiten von Krieg und wirtschaftlicher Instabilität hin. Einige Abgeordnete äußerten die Befürchtung, dass eine Erhöhung der Steuerbelastung für Unternehmen und Bürger die Wirtschaftstätigkeit und die allgemeine Lage der Ukrainer negativ beeinflussen könnte.

Was kommt als Nächstes?

Die Weiterleitung des Gesetzentwurfs zur zweiten ersten Lesung bedeutet, dass Regierung und Parlament die vorgeschlagenen Änderungen weiter diskutieren und gegebenenfalls anpassen werden. Angesichts der derzeitigen Zustimmung bleibt es jedoch fraglich, ob die erforderliche Stimmenzahl erreicht werden kann. Es ist offensichtlich, dass vor einer zweiten Abstimmung weitere Konsultationen und Kompromisse innerhalb des Parlaments notwendig sein werden.

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