Die Berufungskammer des Hohen Antikorruptionsgerichts (HACC) wies die Berufung gegen den Verdacht der Veruntreuung von 9,2 Milliarden UAH durch den ehemaligen Chef der PrivatBank, Oleksandr Dubilet, im Zusammenhang mit dem Oligarchen Ihor Kolomoiskyi zurück.
Die Entscheidung wurde am Freitag, dem 5. Juni, von der Berufungskammer des Obersten Gerichtshofs getroffen.
„Die Berufung des Verteidigers des Verdächtigen (Dubilet. – Anm. d. Red.) wird zurückgewiesen. Die Entscheidung des Untersuchungsrichters des Obersten Antikorruptionsgerichts vom 22. Mai 2024 bleibt unverändert. Diese Entscheidung ist endgültig und tritt mit ihrer Verkündung in Kraft; ein Kassationsrecht besteht nicht“, heißt es in der Entscheidung.
Im Oktober 2023 setzte das Nationale Antikorruptionsbüro (NABU) den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der PrivatBank, Oleksandr Dubilet, und seine Stellvertreterin Ljudmila Schmaltschenko in einem Fall um Ihor Kolomoiskyj wegen des Verdachts der Veruntreuung von 9,2 Milliarden UAH an Bankgeldern auf die Fahndungsliste. Dubilet wurde außerdem in einem weiteren Fall der PrivatBank gesucht, in dem es um die mögliche Unterschlagung von 8,2 Milliarden UAH an Bankgeldern ging; dieser Fall wurde bereits vor Gericht verhandelt.
Im Mai 2022 wies der Oberste Gerichtshof die Klage von Dubilets Anwälten ab, die die Einstellung des Verfahrens gegen ihren Mandanten forderten. Gegen diese Entscheidung legten sie jedoch Berufung ein.

