Die Werchowna Rada verabschiedete das Gesetz „Über die Grundprinzipien der Wohnungspolitik“, das das System der staatlichen Wohnungspolitik in der Ukraine grundlegend verändert. Das Dokument Nr. 4751-IX wurde im Januar 2026 vom Parlament gebilligt und am 12. Februar vom Präsidenten unterzeichnet. Das Gesetz sieht außerdem die Aufhebung des ukrainischen Wohnungsgesetzes von 1983 vor, das über 40 Jahre lang in Kraft war.
Nach Verabschiedung des Gesetzes gab es in der Gesellschaft Befürchtungen, das Dokument würde die Privatisierung von Wohnraum abschaffen. Tatsächlich ändert es jedoch die staatliche Wohnungspolitik und verlagert den Schwerpunkt von der Massenprivatisierung hin zu langfristigen Wohnnutzungsmodellen, vorwiegend Mietwohnungen.
Das Gesetz hat einen Rahmencharakter und betrifft in erster Linie den öffentlichen Wohnungsbau. Dies bezieht sich auf den staatlichen und kommunalen Wohnungsbestand und nicht auf private Immobilien von Bürgern oder den regulären Wohnungsmarkt.
Das Dokument definiert die allgemeinen Grundsätze für die Umsetzung des Rechts auf Wohnen, Mechanismen der Sozialwohnungs- und bezahlbaren Wohnungspolitik sowie Regeln für die Verwaltung des staatlichen und kommunalen Wohnungsbestands. Fragen des Bauwesens, der Flächennutzung, der Stadtplanung und der technischen Normen werden jedoch weiterhin durch gesonderte Gesetze geregelt.
Eine der wichtigsten Änderungen ist der Stopp der Privatisierung von Wohnungen aus dem staatlichen Wohnungsbestand. Gleichzeitig sieht das Gesetz eine Übergangsfrist vor. Die Bestimmung zur Aufhebung des Gesetzes „Über die Privatisierung des staatlichen Wohnungsbestands“ tritt frühestens ein Jahr nach dem Ende des Kriegsrechts und gleichzeitig frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes in Kraft.
Die Privatisierung wird daher nicht sofort aufgehoben. Bürger, die bereits ein Recht auf Privatisierung von Wohnraum haben, können dieses während der Übergangszeit weiterhin ausüben.
Hauptziel der Änderungen ist der Erhalt des staatlichen und kommunalen Wohnungsbestands als Instrument der Sozialpolitik. Massenprivatisierung führt zu einem Abbau von Sozialwohnungen und verringert die Möglichkeiten, Menschen mit Wohnungsbedarf zu unterstützen.
Das Gesetz konzentriert sich stattdessen auf die Entwicklung des sozialen Mietwohnungsbaus. Sozialwohnungen können Bürgern kostenlos oder gegen eine erschwingliche Gebühr auf Grundlage eines Mietvertrags zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Haushaltseinkommen.
Die Kommunen können die Mietkosten für solche Wohnungen im Rahmen lokaler Förderprogramme erstatten. In manchen Fällen kann die Erstattung bis zu 100 % der Mietkosten betragen.
Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass die Einnahmen aus der Gebühr für die Nutzung von Sozialwohnungen in einen Sonderfonds fließen. Dieses Geld wird für die Instandhaltung, Reparatur und Sanierung des Wohnungsbestands verwendet.
Das Gesetz führt außerdem neue Wohnqualitätsstandards ein. Insbesondere unterscheidet es zwischen Mindest- und allgemeinen Anforderungen an Wohnräume und betont die Barrierefreiheit von Wohnraum für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Menschen mit Behinderungen.
Besonderes Augenmerk wurde auf die Digitalisierung des Wohnungssystems gelegt. Die Registrierung von Bürgern, die Sozialwohnungen benötigen, wird von Papierlisten in ein einheitliches Informations- und Analysesystem überführt. Das Registrierungsdatum bleibt dabei erhalten.
Das neue Gesetz eröffnet auch Möglichkeiten für die Beteiligung von Unternehmen an der Wohnungspolitik. Insbesondere sieht es die Schaffung von Trägern für sozialen und bezahlbaren Wohnraum vor, bei denen es sich um Unternehmen, Institutionen oder Organisationen unabhängig von ihrer Eigentumsform handeln kann.
Dies ermöglicht die Umsetzung von Wohnungsbauprojekten im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften, bei denen sich private Unternehmen an der Schaffung, Verwaltung und Instandhaltung von Sozialwohnungen beteiligen können.
Gleichzeitig gelten für solche Projekte Einschränkungen. Sozialwohnungen dürfen auch bei einem Eigentümerwechsel nicht in eine reguläre gewerbliche Nutzung umgewandelt werden, und ihr ursprünglicher Zweck muss erhalten bleiben.
Das Gesetz regelt die Frage der Dienstwohnung gesondert. Sie wird den Angestellten für die Dauer ihres Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellt und in das einheitliche Wohnungsinformationssystem aufgenommen.
Experten weisen darauf hin, dass es sich bei dem Gesetz um einen Rahmengesetzentwurf handelt, sodass ein wesentlicher Teil der Mechanismen durch Satzungen, lokale Programme und Standardverträge bestimmt wird.
Für die Bürgerinnen und Bürger ist die wichtigste Schlussfolgerung, dass das Gesetz bereits privatisierte Wohnungen nicht betrifft und das Recht auf Privateigentum nicht einschränkt. Ziel des Gesetzes ist es, den Umgang mit dem staatlichen und kommunalen Wohnungsbestand zu verändern und ein neues System der Wohnraumförderung zu schaffen.

