Die Werchowna Rada der Ukraine hat in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf zur Steuererhöhung verabschiedet, der die Besonderheiten der Besteuerung während des Kriegsrechts betrifft. Dies teilte der Abgeordnete Jaroslaw Schelesnjak auf Telegram mit. Der Gesetzentwurf „Über Änderungen des ukrainischen Steuergesetzbuches hinsichtlich der Besonderheiten der Besteuerung während der Zeit des Kriegsrechts“ (Nr. 11416-d) erhielt die Zustimmung von 247 Abgeordneten.
Dem verabschiedeten Gesetz zufolge bleibt der Militärsteuersatz für Angehörige des Militärs bei 1,5 %, für andere Steuerzahler werden jedoch neue Steuersätze eingeführt. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
- Erhöhung der Wehrpflichtabgabe : Der Satz wird für den Zeitraum bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das Kriegsrecht beendet oder abgeschafft wird, von 1,5 % auf 5 % erhöht.
- Neue Sätze für Einzelunternehmer : Die Militärabgabe für alleinstehende Steuerzahler der dritten Gruppe beträgt 1 % des Einkommens, während sie für Unternehmer der ersten, zweiten und vierten Gruppe 10 % des Mindestlohns beträgt, der derzeit 800 UAH pro Monat beträgt.
- Änderungen bei der Bankenbesteuerung : Der Gewinnsteuersatz für Banken wird für 2024 auf 50 % festgelegt.
- Grundsteuersatz für Nichtbanken-Finanzinstitute : Für diese Unternehmen beträgt der Einkommensteuersatz 25%.
- Verbesserung des Vorauszahlungsmodells : Dies gilt für Unternehmen, die im Kraftstoffeinzelhandel tätig sind.
- Änderung des Steuerzeitraums : Der Steuerzeitraum für die Steuererklärung von Privatpersonen ändert sich von vierteljährlich auf monatlich.
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Steuereinnahmen in Kriegszeiten zu erhöhen und die ukrainische Wirtschaft zu stützen. Die Verabschiedung des Gesetzes war ein wichtiger Schritt zur Anpassung des Steuersystems an die neuen Gegebenheiten.

