Die Werchowna Rada der Ukraine hat den Gesetzesentwurf Nr. 11024 angenommen, der die Fahrt mit Autos und anderen Transportmitteln auf den Gebieten und Objekten des Naturschutzfonds der Ukraine verbietet. Bei der Abstimmung wurde der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung und als Ganzes verabschiedet, nun muss dieses Gesetz nach der Unterschrift des Präsidenten in Kraft treten.
Der Initiator des Gesetzentwurfs Nr. 11024 ist Premierminister Denys Shmyhal. Dieses Dokument wurde im Auftrag von Präsident Wolodymyr Selenskyj erstellt, der auf die elektronische Petition Nr. 22/163240-ep „Über die Regulierung des Jeepings in der Ukraine“ geantwortet hat.
„Grüne“ und Ökologen versuchen seit langem, Jeeping in Schutzgebieten, auch in den Karpaten, zu verbieten. Und jetzt haben sie es auf gesamtukrainischer Ebene geschafft. Zuvor wurden solche Verbote auf lokaler Ebene eingeführt. Beispielsweise wurde das Jeepfahren in der Region Iwano-Frankiwsk vor einigen Jahren verboten.
Im Herbst 2023 registrierte der Kiewer Stadtrat einen Beschlussentwurf zum Verbot des Jeepfahrens in Schutzgebieten Kiews, der unter Beteiligung des Kiewer Öko- und Kulturzentrums entwickelt wurde. Im Februar 2024 genehmigte der Kiewer Stadtrat dieses Projekt. Jetzt ist es nicht möglich, auf dem Territorium des Naturschutzgebiets der Hauptstadt Wettbewerbe, Rennen, Kundgebungen und Trophäenjagden mit Jeeps und Geländefahrzeugen abzuhalten.
Vor Beginn der umfassenden Invasion der Ukraine durch die russischen Besatzungsmächte wurden in unserem Land häufig spezielle Jeep-Razzien durchgeführt. Manchmal verlief ihre Route durch Naturschutzgebiete. Bereits 2011 mussten die Organisatoren des Ukraine-Trophy Jeeping Raid auf Druck von Umweltschützern Zeit und Mühe aufwenden, um die Route zu ändern, da sie zunächst durch die Gebiete der Polissky- und Riwne-Reservate führte.
Wolodymyr Selenskyj muss das Gesetz über das Verbot der Fahrt mit Autos und anderen Transportmitteln auf den Gebieten und Objekten des Naturschutzgebietsfonds unterzeichnen. Dann wird das Gesetz in den Staatsmedien veröffentlicht und tritt in Kraft.
Danach ist das Führen von Fahrzeugen in den Schutzgebieten der Ukraine nicht mehr möglich. Die Ausnahme bilden öffentliche Straßen, Straßen und Wege in besiedelten Gebieten sowie Autobahnen auf Privatgebieten. Eine Ausnahme gilt auch für Anwohner und für Touristen, die auf touristischen Routen reisen.
Wenn eine Person gegen dieses Gesetz verstößt, wird ihr eine Geldstrafe von 8.500 bis 17.000 UAH auferlegt. Handelt es sich bei dem Zuwiderhandelnden um eine juristische Person, beträgt die Geldstrafe 17.000 bis 25.000 UAH.