Die Zahl der SZCH hat sich vervierfacht: Die Strafverfolgungsbehörden registrieren jeden Monat 16.000 Fälle.

In den ersten zehn Monaten des Jahres 2025 eröffneten die ukrainischen Strafverfolgungsbehörden über 161.000 Strafverfahren wegen unerlaubter Aufgabe einer Militäreinheit. Das ist viermal so viel wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Gleichzeitig gelangt jedoch nur ein kleiner Teil dieser Fälle vor Gericht.

Analysten zufolge wurden in der Ukraine von Januar bis Oktober 2025 161.461 Verfahren nach Artikel 407 des Strafgesetzbuches – unerlaubtes Verlassen einer militärischen Einheit oder Dienststelle – registriert. Zum Vergleich: Vor drei Jahren wurde diese Fallzahl über das ganze Jahr verteilt erfasst, heute wird ein ähnliches Volumen in weniger als zwei Wochen registriert.

Monatlich werden von den Strafverfolgungsbehörden fast 16.000 neue Verfahren wegen sogenannter „Barbarei“ eingeleitet. Im Jahr 2024 lag diese Zahl bei etwa 5.000 Fällen pro Monat, im Jahr 2023 bei etwa 1.500 und im gesamten Jahr 2022 wurden lediglich 6.000 solcher Fälle registriert. Somit hat die Belastung der Justiz durch Kriegsverbrechen innerhalb von zwei Jahren drastisch zugenommen.

Trotz der Rekordzahl an eingeleiteten Verfahren wurden nur 9.300 Soldaten verdächtigt – das entspricht etwa 6 % aller registrierten Fälle. Lediglich 5 % der Verfahren gelangten vor Gericht. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 wurde jeder fünfte Fall wegen unerlaubten Verlassens der Einheit vor Gericht verhandelt. Dies verdeutlicht eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Anzahl der Registrierungen und dem tatsächlichen Verfahrensverlauf.

Juristen erklären: In der Praxis bleibt ein erheblicher Teil der Verfahren aufgrund von Ermittlermangel, Schwierigkeiten bei der Beweiserhebung in Frontgebieten und ständigen Personalwechseln im Vorverfahrensstadium. Manche Militärangehörige kehren zu ihren Einheiten zurück, andere verschwinden aus dem Blickfeld der Strafverfolgungsbehörden, und einzelne Vorfälle bleiben unentdeckt, ohne dass ein Verdacht entsteht.

Das Gesetz sieht jedoch eine verschuldensunabhängige Haftung für solche Handlungen vor. Die unbefugte Aufgabe einer Militäreinheit während des Kriegsrechts wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren geahndet. Dies ist eine der schwersten Sanktionen im Artikelblock zu Kriegsverbrechen.

Experten betonen: Der starke Anstieg der Fälle von „Eigeninitiative“ ist ein Warnsignal nicht nur für den Machtblock, sondern auch für die politische Führung. Tatsächlich belegen Statistiken eine weit verbreitete Erschöpfung in der Armee, psychische und soziale Probleme im Militär sowie Mängel im Rotations- und Unterstützungssystem. Gleichzeitig wirft die geringe Anzahl an Gerichtsverfahren Fragen nach der tatsächlichen Fähigkeit des Staates auf, die Situation in der Armee nicht nur zu bestrafen, sondern auch systematisch und nicht ausschließlich durch Strafverfahren zu regeln.

Juristen und Menschenrechtsaktivisten fordern, die strafrechtliche Verfolgung von Fahnenflucht mit Reformen der Militärführung, dem Ausbau psychologischer Hilfsprogramme und transparenteren Rotationsregeln zu verbinden. Andernfalls werden die Fahnenfluchtzahlen weiter steigen, und die Gerichte werden nicht einmal einen Bruchteil der registrierten Fälle bearbeiten können.

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