Die Tochter der berühmten Linguistin und Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Iryna Farion, Sofia Osoba, gab ihre Absicht bekannt, die Arbeit ihrer Mutter fortzusetzen. Zu ihren Plänen gehört die Gründung einer öffentlichen Organisation und eines Wohltätigkeitsfonds.
„Wir planen, eine öffentliche Organisation, einen Wohltätigkeitsfonds, zu gründen. Eine Briefmarke mit Umschlag wurde bereits herausgegeben. Dann planen wir, Gedenkschilder anzufertigen. Wir denken auch darüber nach, irgendwann im Oktober ein Buch mit ihren Zitaten zu veröffentlichen, das fast fertig ist und den Titel „Adler gestehen Hyänen nicht“ trägt. „Wir werden ihre Projekte weiterführen“, sagte Sofia in einem Interview.
Sofia wies auch darauf hin, dass es Pläne gebe, den YouTube-Kanal ihrer Mutter zu betreiben, aber die Familie brauche Zeit, um sich von dem Verlust zu erholen, und warte auf den vierzigsten Tag seit ihrem Tod. Darüber hinaus planen sie, in Lemberg eine Straße zu Ehren von Iryna Farion zu benennen und in Kiew ein Denkmal oder eine Gedenktafel zu errichten. Es gibt auch eine Initiative, ihr den Titel Heldin der Ukraine zu verleihen.
„Von dem Denkmal habe ich noch nichts gehört, aber ich denke, dass alles getan werden sollte, um an Iryna Farion zu erinnern. Jeder möchte uns helfen. Aber bevor man hilft, muss man mit der Familie einverstanden sein“, betonte Sofia.
Sie wies auch darauf hin, dass sie nicht vorhabe, in die Politik einzusteigen, sondern die Arbeit ihrer Mutter in anderen Bereichen fortsetzen werde.
Der Mord an Iryna Farion: Was bekannt ist
Am 19. Juli wurde ein Attentat auf Iryna Farion verübt. Durch einen Schuss erlitt sie eine Kopfwunde. Die Ärzte versuchten, sie zu retten, doch sie starb noch am Abend im Krankenhaus.
Am 25. Juli wurde bekannt, dass der Mordverdächtige, der 18-jährige Wjatscheslaw Sintschenko aus Dnipro, festgenommen wurde. Er verweigerte die Aussage und machte von seinem Recht Gebrauch. Der Anwalt des Verdächtigen gab an, dass es keine Beweise für die Beteiligung seines Mandanten an der Straftat gebe und die Beweisgrundlage zweifelhaft sei.