Drei Sträflinge aus der Strafkolonie Ladyzhynska bereiteten einen Auftragsmord vor.

In der Region Winnyzja haben die Strafverfolgungsbehörden eine organisierte kriminelle Vereinigung aufgedeckt, die über Gefangene in der Strafkolonie Ladyzhynska einen Auftragsmord an einem Kiewer Bürger plante. Laut den Ermittlungen kam der Auftrag von einer Frau mit kriminellen Verbindungen, und die Täter wurden direkt aus den Gefängnissen heraus gesucht.

Die Polizei der Region Winnyzja meldete den Verdacht, dass drei Mitglieder einer organisierten kriminellen Vereinigung planten, einen Kiewer Einwohner zu ermorden.

Laut Ermittlern kam der Befehl zur Beseitigung des Mannes von einer Frau aus Kiew. Sie suchte über Bekannte in kriminellen Kreisen nach den Tätern und stieß schließlich auf Häftlinge, die ihre Haftstrafen in der Justizvollzugsanstalt Ladyzhyn verbüßten.

Für 5.000 Dollar erklärten sich drei Häftlinge, die zuvor wegen besonders schwerer Verbrechen verurteilt worden waren, bereit, ein Verbrechen zu organisieren: den Täter zu finden, Daten über das zukünftige Opfer zu sammeln und die Informationen an den Auftraggeber weiterzugeben.

Der Organisator des Komplotts war laut Polizei ein 49-jähriger verurteilter Häftling, der eine zwölfjährige Haftstrafe wegen Raub und Erpressung verbüßt. In der Strafkolonie bezeichnete er sich selbst als „kriminelle Autorität“. Er bezog zwei Zellengenossen in den Plan ein – einen 37-Jährigen und einen 31-Jährigen.

Bereits im Januar 2025 erfuhren die Ermittler von den Vorbereitungen eines Auftragsmordes und begannen, die Verdächtigen zu überwachen. Im Juni durchsuchten sie deren Haft- und Wohnorte.

Im Zuge der Ermittlungen wurden Mobiltelefone, Bankkarten, Computer, USB-Sticks und Entwürfe von Aufzeichnungen mit Informationen über das Opfer – seine Adresse, Reiserouten und persönliche Daten – beschlagnahmt.

Der 49-jährige Organisator wurde wegen Vorbereitung eines vorsätzlichen Mordes aus eigennützigen Motiven angeklagt, begangen im Auftrag einer organisierten Gruppe (Artikel 27 Absatz 3, Artikel 28 Absatz 3, Artikel 14 Absatz 1, Unterabsätze 6 und 11, Artikel 115 Absatz 2 des ukrainischen Strafgesetzbuches). Seine Komplizen wurden wegen Beihilfe nach ähnlichen Artikeln angeklagt.

Die Voruntersuchung dauert an. Allen drei Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe.

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