Der Oberste Antikorruptionsgerichtshof hat eine Vereinbarung über ein Schuldbekenntnis im Fall des ehemaligen leitenden Ermittlers der Hauptermittlungsabteilung der Nationalpolizei, Wjatscheslaw Potalap, genehmigt, der der Erpressung eines Bestechungsgeldes in Höhe von 150.000 US-Dollar beschuldigt wurde.
Wie die Ermittlungen ergaben, organisierte Potalap im Jahr 2024 zusammen mit dem Einsatzleiter der Abteilung für strategische Ermittlungen der Nationalpolizei, Oleksandr Maslov, und dem Staatsanwalt der Spezialisierten Umweltstaatsanwaltschaft, Andriy Hrytsan, ein Komplott, um sich unrechtmäßige Vorteile von einer Person zu verschaffen, die in ein Strafverfahren wegen illegalen Bergbaus verwickelt war.
Der Ermittler, der Zugriff auf die Akten hatte und befugt war, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen von Eigentum anzuordnen, bot dem Verdächtigen 150.000 US-Dollar an, um die Angelegenheit zu „erledigen“. Im Gegenzug versprachen die Beamten, keine weiteren Durchsuchungen durchzuführen, keine Ausrüstung zu beschlagnahmen, die Aufhebung bereits verhängter Auflagen zu erleichtern und die Ermittlungen schneller abzuschließen.
Die Geldüberweisung fand am 11. April 2024 an einer Tankstelle in Hlewas in der Region Kiew statt. Das Geld wurde über einen Anwalt als Mittelsmann vom Bruder des Hauptangeklagten überwiesen. Nach Erhalt der illegalen Vorteile wurde einer der Beteiligten von Beamten des Nationalen Antikorruptionsbüros (NABU) festgenommen.
Im Februar 2026 schloss Wjatscheslaw Potalap eine Vereinbarung mit der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung, gestand seine Schuld und erklärte sich zur Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden bereit. Zudem überwies er 300.000 Hrywnja für die ukrainischen Streitkräfte.
Der Oberste Antikorruptionsgerichtshof befand ihn gemäß Artikel 368 Absatz 4 des Strafgesetzbuches der Ukraine für schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren, die Einziehung seines beweglichen Vermögens und ein dreijähriges Berufsverbot bei Strafverfolgungsbehörden.
Gleichzeitig wurde er vom Gericht unter Auflagen für eine dreijährige Bewährungszeit von der Haftstrafe freigelassen.
Während dieser Zeit muss er sich regelmäßig bei der Bewährungshilfe melden, jegliche Änderungen seines Wohn- oder Arbeitsplatzes mitteilen und darf nicht ohne Genehmigung ins Ausland reisen. Die Kaution in Höhe von über 600.000 Hrywnja bleibt bis zur Rechtskraft des Urteils bestehen.
Das Gericht berücksichtigte außerdem aufrichtige Reue, die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und das Fehlen eines materiellen Schadens durch die Straftat als mildernde Umstände.

