Das Bezirksgericht Lychakiv in Lwiw hat im Fall des Lwiwer Anwalts Marian Tsaplak ein Urteil gefällt. Tsaplak war festgenommen worden, als er Gelder für die „Hilfe“ bei der Ausreise eines Wehrpflichtigen ins Ausland über das Schleusersystem „Schljach“ überwies. In dem aufsehenerregenden Fall stufte das Gericht die Anklage wegen Schleusung von Wehrdienstverweigerern auf Betrug um und verhängte eine Geldstrafe von 34.000 Hrywnja.
Den Ermittlungen zufolge versprach der Anwalt dem Flüchtigen für 4.500 bis 5.000 US-Dollar, ihn als Freiwilligen einer öffentlichen Organisation zu registrieren, seine Daten in das „Shlyakh“-System einzutragen und ihn bei der Grenzüberquerung zu beraten. Wie die Ermittlungen jedoch ergaben, hatte er keinen Zugriff auf das System und hielt seine Versprechen nicht ein.
Am 23. Juni 2023 erhielt Tsaplak die erste Tranche – 8.000 Hrywnja. Am 26. Juli wurde er bei der Entgegennahme der zweiten Tranche – 4.000 US-Dollar in gefälschten Banknoten – von Polizisten festgenommen.
Vor Gericht räumte der Anwalt ein, die Gelder tatsächlich beschlagnahmen zu wollen, bestritt aber jegliche Absicht, die Steuerhinterzieher einzuschleusen. Er erklärte, er benötige das Geld für die Ausbildung seiner Tochter in den Vereinigten Staaten, deshalb habe er sich den Plan ausgedacht und seinen Mandanten falsche Geschichten erzählt.
Richter Roman Holovatyi schloss sich den Argumenten der Parteien an und stufte die Anklage auf Betrug um (Artikel 190 Absatz 1 des ukrainischen Strafgesetzbuches). Das Gericht befand Marian Tsaplak für schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 34.000 UAH. Seine Zulassung als Rechtsanwalt ist bis auf Weiteres ausgesetzt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

