Ein Fahrer aus der Region Charkiw versuchte, ausländische Währung ins Ausland zu bringen, ohne sie anzumelden.

An der ukrainisch-slowakischen Grenze, am Kfz-Zollposten in Uschhorod, entdeckten Beamte nicht deklariertes Bargeld bei einem 48-jährigen Einwohner der Oblast Charkiw. Laut dem transkarpatischen Zoll reiste der Mann mit seiner Frau und seinem Sohn ins Ausland und wählte den „grünen Korridor“. Er gab an, die Familie transportiere den erlaubten Betrag von jeweils 10.000 Euro.

Nach einer Risikoanalyse wurde das Fahrzeug einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Dabei fanden Zollbeamte in den persönlichen Gegenständen des Mannes einen Ordner mit Dokumenten, der 50.000 Euro enthielt. Der Mann gab sofort zu, dass ihm das Geld gehörte, und erklärte dessen Herkunft mit dem Verkauf des Autos.

Da die Gelder nicht schriftlich angemeldet waren und der Mann keine entsprechenden Bankdokumente bei sich hatte, erstellten die Zollbeamten einen Bericht über einen Verstoß gegen die Zollbestimmungen gemäß Artikel 471 Absatz 1 des ukrainischen Zollgesetzes. Die Gesetzgebung sieht eine Geldstrafe in Höhe von 20 % des Betrags vor, der den zulässigen Höchstbetrag von 10.000 Euro pro Person übersteigt.

Infolgedessen wurden dem Mann 20.000 Euro abgenommen – nach dem Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine entspricht dies fast einer Million Hrywnja. Das Gericht wird in dem Fall weiter entscheiden.

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