In Dnipro endete ein aufsehenerregender Verkehrsunfall, in den der Sohn des Leiters des territorialen Servicezentrums des Innenministeriums verwickelt war, mit einer milden Strafe. Der Unfall ereignete sich am 15. November an der Kreuzung der Straßen Zrazkova und Starochumatska.
Laut Aktenlage missachtete Konstantin Khtominsky, der Fahrer eines Skoda und Sohn des Leiters der Verkehrspolizeiwache Nr. 1241 des Innenministeriums, Oleksandr Khtominsky, auf einer Nebenstraße die Vorfahrt eines MAN-Lkw mit Schmitz-Sattelauflieger, der auf der Hauptstraße unterwegs war. Infolge des Zusammenstoßes verlor der Lkw-Fahrer die Kontrolle, prallte gegen ein Wohnhaus und beschädigte geparkte Mitsubishi- und Hyundai-Fahrzeuge.
Neben drei Pkw wurden ein Lkw mit Anhänger und ein Gebäude beschädigt. Der Lkw-Fahrer wurde verletzt. Augenzeugen zufolge verhinderte nur der Zufall weitere Opfer.
Das Industriebezirksgericht Dnipro befasste sich umgehend mit dem Fall. Richterin Natalia Nedobytyuk befand den Skoda-Fahrer der Verletzung von Paragraph 16.11 der Straßenverkehrsordnung für schuldig, der einen Fahrer auf einer Nebenstraße verpflichtet, Fahrzeuge auf der Hauptstraße passieren zu lassen.
Khtominskys Handlungen wurden gemäß Artikel 124 des ukrainischen Ordnungswidrigkeitengesetzes – Verkehrsverstoß mit Sachschaden an Fahrzeugen und Eigentum – eingestuft. Die Strafe bestand aus einer Geldstrafe von 850 Hrywnja sowie der Erhebung einer Gerichtsgebühr von 605 Hrywnja.
Der Fahrer selbst erschien nicht zur Gerichtsverhandlung, reichte jedoch eine schriftliche Erklärung ein, in der er seine Schuld vollumfänglich eingestand, Reue ausdrückte und darum bat, den Fall ohne seine Mitwirkung zu verhandeln. Informationen über den verletzten Lkw-Fahrer wurden bei der Gerichtsentscheidung tatsächlich nicht berücksichtigt. Derzeit liegen keine Informationen über die Einleitung eines Strafverfahrens im Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen vor.
Trotz der öffentlichen Empörung behält Oleksandr Khtominsky, Leiter des territorialen Servicezentrums Nr. 1241 des Innenministeriums, seine Position. Disziplinarmaßnahmen gegen ihn wurden bisher nicht öffentlich bekannt gegeben.
Die Situation löste in der Gesellschaft heftige Reaktionen aus, da der Verursacher trotz erheblicher Sachschäden, eines verletzten Verkehrsteilnehmers und eines beschädigten Wohngebäudes nur mit minimalen administrativen Strafen davonkam. Kritiker der Entscheidung weisen auf die Gefahr hin, dass sich in Fällen, die Angehörige von Amtsträgern betreffen, eine Praxis der selektiven Justiz entwickeln könnte.

