Ein Gericht in Schytomyr hat den Vater einer Minderjährigen wegen Vernachlässigung seiner elterlichen Pflichten verurteilt, nachdem seine Tochter betrunken in der Öffentlichkeit angetroffen worden war. Das Urteil erging vom Koroljow-Bezirksgericht in Schytomyr.
Der Vorfall ereignete sich am 27. November 2025 gegen 21:50 Uhr. Bei einer Polizeikontrolle im öffentlichen Raum wurden vier minderjährige Mädchen angetroffen, die Anzeichen von Alkoholisierung und aufsässiges Verhalten zeigten. Unter ihnen befand sich die 2012 geborene Tochter des Mannes. Mit allen Kindern wurden präventive Gespräche geführt, und gegen den Vater wurde gemäß Artikel 184 Absatz 1 des ukrainischen Ordnungswidrigkeitengesetzes – Verletzung der elterlichen Pflichten – Anzeige erstattet.
Dem Gericht wurden ein Protokoll über die Ordnungswidrigkeit, ein Bericht des Jugendamtsleiters, eine Bescheinigung über die Ergebnisse des Gutachtens sowie schriftliche Stellungnahmen des Vaters und des Kindes vorgelegt. Der Mann selbst gestand seine Schuld und erklärte sich damit einverstanden, den Fall ohne seine Mitwirkung zu verhandeln.
Nach Würdigung aller Beweismittel kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Vater die ordnungsgemäßen Bedingungen für die Erziehung und die Aufsicht über das Verhalten des minderjährigen Kindes nicht gewährleistet hatte, was eine Ordnungswidrigkeit gemäß Artikel 184 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes darstellt. Gleichzeitig berücksichtigte das Gericht die Art des Verstoßes, das Geständnis, das Fehlen erschwerender Umstände und die Identität des Täters und beschränkte sich daher auf eine Ordnungswidrigkeit in Form einer Verwarnung ohne Geldstrafe.
Darüber hinaus erhob das Gericht eine Gerichtsgebühr in Höhe von 665,60 UAH zugunsten des Staates.

