Das Bezirksgericht Tscherkassy hat entschieden, dass ein Anwohner 49.470 Hrywnja für die Schädigung der Wasserlebewesen einfordern muss. Der Beschuldigte war zuvor wegen illegalen Fischens im Dnepr verurteilt worden, wo er mit einem verbotenen Netz 30 Brassen gefangen hatte. Das Gericht gab dem Staat und der Gemeinde Recht und stellte fest, dass der Umweltschaden vollständig entschädigt werden muss.
Laut den Unterlagen des Strafverfahrens Nr. 707/2015/25 befand sich der Mann im Dnepr-Flussgebiet in der Nähe des Dorfes Khudyaki und ließ ohne Erlaubnis ein verbotenes Netz von etwa 70 Metern Länge mit einer Maschenweite von 70×70 mm ins Wasser hinab.
Derartige Fanggeräte sind gemäß den Regeln für Amateur- und Sportfischerei ausdrücklich verboten. Durch den unerlaubten Einsatz des Netzes fing der Zuwiderhandelnde 30 Brassen.
Das Institut für Fischerei der Nationalen Akademie der Agrarwissenschaften schätzte in einem Schreiben vom 26. Mai 2025 den Schaden an den aquatischen biologischen Ressourcen auf 49.470 Hrywnja.
Während des Strafverfahrens wurde keine Zivilklage erhoben, und der Täter selbst leistete keinen freiwilligen Schadensersatz.
In einem separaten Zivilverfahren kam das Bezirksgericht Tscherkassy zu dem Schluss, dass der Mann verpflichtet sei, den gesamten der Umwelt entstandenen Schaden zu ersetzen.
Das Gericht bezog sich auf die Bestimmungen des Teils 4 des Artikels 68 des Gesetzes „Über den Umweltschutz“ und des Artikels 1166 des ukrainischen Zivilgesetzbuches, die die unbedingte Verpflichtung der Verletzer zur Entschädigung des verursachten Schadens vorsehen.
Mit der Entscheidung des Gerichts wird ein weiterer Präzedenzfall geschaffen, der Folgendes bestätigt: Die Haftung für illegales Fischen und die Verwendung verbotener Fanggeräte ist unausweichlich, und der dadurch verursachte Umweltschaden muss vollständig entschädigt werden.

