Der ukrainische Volksabgeordnete, der vom Staatlichen Ermittlungsbüro (SBI) wegen eines Korruptionsdelikts angeklagt wurde, wurde in das Einheitliche Staatliche Register der Personen aufgenommen, die Korruption oder korruptionsbezogene Handlungen begangen haben.
Medienberichten zufolge geht es in dem Fall um Oleksandr Dubinsky. Der Abgeordnete versuchte, unter Missbrauch seiner Befugnisse Einfluss auf die Ermittlungen in einem Strafverfahren zu nehmen, in dem er selbst Angeklagter ist.
Dies wurde durch eine Mitteilung des Pressedienstes des State Bureau of Investigation (SBI) bekannt.
Die Strafverfolgungsbehörden nennen den Namen des Volksbeauftragten nicht, aber Medienberichten zufolge handelt es sich um Oleksandr Dubinsky.
„Im März 2024 befand das Bezirksgericht Petschersk in Kiew den derzeitigen Volksabgeordneten einer Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Korruption für schuldig. Im Dezember 2024 bestätigte das Berufungsgericht dieses Urteil“, berichtete das Staatliche Ermittlungsbüro.
Auf Grundlage der Ermittlungsunterlagen stellte das Büro fest, dass der Volksvertreter im August und Oktober 2023 parlamentarische Anfragen an das Gesundheitsministerium der Ukraine und das Staatliche Ermittlungsbüro gerichtet hatte, in denen es um Angelegenheiten von privatem Interesse ging.
„In seinen Nachforschungen interessierte er sich für die Frage, ob ihm eine Auslandsreiseerlaubnis erteilt werden sollte, die Gegenstand eines Strafverfahrens ist, in dem der Abgeordnete angeklagt ist. Er versuchte außerdem, Druck auf die Ermittlungen auszuüben und forderte, Überprüfungen der Führungskräfte der Strafverfolgungsbehörden einzuleiten, die in Strafverfahren ermitteln, in denen der Abgeordnete verdächtigt wird“, heißt es in dem Bericht.
Das staatliche Ermittlungsbüro stellte klar, dass der Parlamentarier mit solchen Handlungen gegen die Bestimmungen des ukrainischen Gesetzes „Über die Verhütung von Korruption“ verstoßen habe, das eine administrative Haftung vorsieht.
Nach Inkrafttreten des Beschlusses wurden Daten über den Volksbeauftragten in das Einheitliche Staatsregister der Personen, die Korruption oder korruptionsbezogene Straftaten begangen haben, eingetragen.

