NABU und SAP verwiesen den Fall des erstgenannten Klägers an das Gericht Generaldirektor des Staatsunternehmens Krasnolymanska Coal Company. Ihm wird vorgeworfen, dem Staat einen Schaden in Höhe von 358 Millionen UAH und der Umwelt einen Schaden in Höhe von mehr als 210 Millionen UAH zugefügt zu haben.
Die Untersuchung ergab, dass der erstere handelte Der CEO nutzte seine offizielle Position und organisierte eine Reihe von Machenschaften, die zu enormen finanziellen Verlusten für das Unternehmen führten. Zu diesen Spielereien gehörten illegale Abhebungen, Scheinverträge und Steuerhinterziehung.
Wie die Untersuchung ergab, verkaufte das Staatsunternehmen im Dezember 2015 – Januar 2017 756.000 Tonnen Kohle an ein privates Zwischenunternehmen zu einem Preis, der dreimal unter dem Marktpreis lag. Dieses Unternehmen verkaufte die Kohle später zum Marktpreis an PJSC „Centrenergo“ weiter (78,289 % der Anteile gehören dem Staat).
Aufgrund der Vereinbarung erzielte das staatliche Unternehmen keinen potenziellen Gewinn in Höhe von mehr als 336 Mio. Hrywnja.
„Dank des rechtzeitigen Handelns von Kriminalbeamten und Staatsanwälten war es möglich, das Korruptionsvorhaben aufzudecken und zu stoppen: Im Jahr 2019 gab das Gericht der Klage statt, mit der der Vertrag zwischen dem Staatsunternehmen und dem zwischengeschalteten Unternehmen für ungültig erklärt wurde“, stellte der NABU fest.
Es wird auch berichtet, dass das Unternehmen im November 2015 mangels Genehmigungsdokumenten illegal mehr als 112,5 Tausend Tonnen Kohle abgebaut hat. Dadurch entstand ein Umweltschaden in Höhe von mehr als 210 Mio. UAH. Nach der illegalen Kohleförderung wurde diese über den genannten Vermittler an die Wärmekraftwerke der PJSC „Centrenergo“ geliefert, was zu Verlusten in Höhe von über 22 Mio. UAH führte.
Den Namen des Angeklagten nennen die Polizeibeamten nicht, laut der Veröffentlichung „Slovo i Dilo“ handelt es sich jedoch um Oleksandr Dubovyk. Am 25. Mai 2023 informierten ihn NABU und SAP über den Verdacht.
Am 10. August 2023 wurde er über die Änderung des Verdachts informiert. Qualifikation: Teil 2 Art. 240 (geändert durch Gesetz Nr. 1708-VI vom 5. November 2009), Teil 2 des Artikels 28 Teil 2 der Kunst. 364 des Strafgesetzbuches der Ukraine.
Die Untersuchung wurde im August 2023 abgeschlossen. Im Sommer 2023 legte die Generalstaatsanwaltschaft beim Gericht Berufung ein und beantragte den Widerruf der Lizenz eines privaten Unternehmens zur Gewinnung von Mineralien.