Kommerzielle intime Dienstleistungen könnten in der Ukraine teilweise von der Strafverfolgung ausgenommen werden. Gleichzeitig ist eine strenge Kontrolle dieses Bereichs geplant. Dies erklärte der stellvertretende Chef der Nationalpolizei, Andrij Nebytow, in einem Interview mit dem „Telegraph“.
Ihm zufolge erwägt die Ukraine im Kontext der europäischen Integration die Möglichkeit einer teilweisen Entkriminalisierung der Prostitution. Es gehe dabei nicht um eine vollständige Legalisierung, sondern um den Ausschluss bestimmter Formen intimer Dienstleistungen von der Strafverfolgung – vorausgesetzt, diese sind klar geregelt.
„ Das darf nicht in Chaos und Nachlässigkeit münden. Wir sprechen von strenger Kontrolle und klaren Regeln “, betonte Nebitov.
Er betonte, dass Prostitution häufig mit Menschenhandel und Ausbeutung einhergeht und dass die Kontrolle über diesen „Markt“ oft in den Händen krimineller Gruppen konzentriert ist. Deshalb müssen Reformen in diesem Bereich nicht nur den wirtschaftlichen und rechtlichen, sondern auch den sicherheitspolitischen Kontext berücksichtigen.
Darüber hinaus stellte der Vertreter der Nationalpolizei klar, dass im Zuge der Anpassung der ukrainischen Gesetzgebung an EU-Standards bereits Änderungen vorbereitet werden, die die Nichtverfolgung von Opfern des Menschenhandels vorsehen, die zur Erbringung intimer Dienstleistungen gezwungen wurden.
Der Staat versucht daher, den Druck auf Personen, die sich in einer Situation des Zwangs befinden, zu verringern und sich stattdessen auf die Bekämpfung von Menschenhändlern und Organisatoren der Ausbeutung zu konzentrieren.
„Wir sollten die Opfer schützen, nicht bestrafen. Dies ist ein Grundprinzip der europäischen Strafverfolgung“, bemerkte Nebitov.
Es wird erwartet, dass entsprechende Gesetzesinitiativen in naher Zukunft erfolgen könnten.

