Das ukrainische Verteidigungsministerium hat das Verfahren zur Feststellung der Wehrtauglichkeit geändert. Die neue Anordnung enthält spezifische Kriterien, die den Gesundheitszustand und die Dienstfähigkeit berücksichtigen.
Am 4. Mai tritt ein Gesetz in Kraft, das die Einstufung als wehruntauglich abschafft. Personen, die als solche eingestuft wurden, müssen sich innerhalb von neun Monaten einer erneuten Untersuchung unterziehen.
Das Territoriale Zentrum für die Sammlung und Registrierung von Wehrpflichtigen (TCK) in Tscherkassy nimmt bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, das die Mobilisierungsmechanismen stärkt, keine Anträge mehr auf Aufschub der Mobilmachung entgegen.