Im Todesfall eines Rentners haben dessen engste Angehörige unter Umständen Anspruch auf staatliche Sonderleistungen – eine Hinterbliebenenrente. Wie der ukrainische Rentenfonds erklärt, können Witwen oder Witwer in bestimmten Fällen auf ihre eigene Rente zugunsten dieser Hinterbliebenenrente verzichten, die oft vorteilhafter ist.
Wer hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente?
Die Zahlung wird an folgende Personengruppen geleistet:
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ein arbeitsloser Ehepartner, der das Rentenalter erreicht hat;
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Personen, die im selben Haushalt wie der Verstorbene lebten;
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minderjährige Kinder oder Kinder mit Behinderungen, die vor dem 18. Lebensjahr aufgetreten sind;
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Vollzeitstudierende (bis zu 23 Jahren);
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Eltern des Verstorbenen.
Wenn mehrere Personen diese Rente beziehen, wird der Betrag gleichmäßig unter ihnen aufgeteilt.
Bedingungen für den Erhalt von Zahlungen
Als Erstes müssen Sie nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt des Todes mit dem/der Verstorbenen zusammengelebt haben. Außerdem können nur diejenigen Leistungen erhalten, die vom/von der Verstorbenen abhängig waren – dies wird bestätigt durch:
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eine Bescheinigung von lokalen Behörden;
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oder durch Gerichtsentscheidung.
Falls solche Dokumente nicht verfügbar sind, können Sie zusätzliche Nachweise einreichen:
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Sterbe- und Heiratsurkunde;
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Quittungen, Urkunden, Bescheinigungen, Briefe oder andere Dokumente, die die Gewährung von Hilfe oder finanzieller Unterstützung belegen;
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eine Bescheinigung der Gemeindeverwaltung über die Weigerung, die Instandhaltung zu bestätigen.
Wie hoch ist der Zahlungsbetrag?
Die Hinterbliebenenrente beträgt 50 % der Rente, die der Verstorbene bezog. In manchen Fällen kann dieser Betrag höher sein als die eigene Witwen- oder Witwerrente.
Wie bewerbe ich mich?
Nachdem alle erforderlichen Unterlagen zusammengetragen wurden, muss der Leistungsberechtigte einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen regionalen Einheit des Pensionsfonds einreichen. Dort erfolgt eine Prüfung und eine Entscheidung über die Rentenauszahlung.

