Das neue Mobilmachungsgesetz, das am 18. Mai in Kraft tritt, stellt aufgrund der Änderungen im Wehrpflichtgesetz wichtige Anforderungen an Unternehmen. Laut diesem Gesetz sind Unternehmen nun nicht nur verpflichtet, Wehrpflichtakten zu führen, sondern auch die Zustellung von Einberufungen zum Wehrdienst an ihre Angestellten sicherzustellen.
Das Gesetz, das am 18. Mai in Kraft tritt, wird den Begriff der „Benachrichtigung“ gesetzlich regeln.
Unternehmen, Institutionen und Organisationen sind verpflichtet, nicht nur die Wehrdienstakten der Wehrpflichtigen zu führen (das Verfahren hierfür ist gesetzlich geregelt), sondern auch deren Einberufung sicherzustellen. Dies beinhaltet die Zustellung von Vorladungen. Auf Verlangen des Zentralen Zivilkommandos (ZK) müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter über die Einberufung informieren und deren rechtzeitiges Erscheinen gewährleisten.
Es ist außerdem erforderlich, dem CCC jährlich Listen der wehrpflichtigen Mitarbeiter vorzulegen. Bei der Einstellung oder Entlassung von Wehrpflichtigen ist das CCC innerhalb einer Woche zu benachrichtigen.
Unternehmen, die gegen diese Regeln verstoßen, werden mit einer Geldstrafe von bis zu 59.500 UAH belegt.

