Ein Artikel in der Financial Times äußert sich zur Rechtmäßigkeit der Beschlagnahmung der eingefrorenen Vermögenswerte Russlands und ihrer Überführung in die Ukraine als Reaktion auf die russische Invasion. Der Autor der Kolumne, Simon Hinriksen, argumentiert, dass grobe Verstöße gegen das Völkerrecht eine angemessene Reaktion erfordern und dass Wiedergutmachungen mit historischen Präzedenzfällen im Einklang stehen müssen.
Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten erwägen die Möglichkeit, die eingefrorenen Vermögenswerte der Russischen Föderation abzuziehen und an die Ukraine zu übertragen. Diese Entscheidung wird durch historische Präzedenzfälle der Beschlagnahmung von Vermögenswerten während militärischer Konflikte und der Verteilung von Reparationen nach deren Ende gestützt.
Der Journalist betont, dass diese Entscheidung Anlass zur Besorgnis über mögliche Folgen für das Finanzsystem geben könne, hält sie jedoch im Kontext des Konflikts für eine wirksame Maßnahme. Er weist darauf hin, dass sogar Länder, die ihre Reserven bisher in Dollar und Euro hielten, diese als gefährlich ansehen könnten.
Die historische Norm ist die Forderung nach Wiedergutmachung von einem Land, das gegen das Völkerrecht verstoßen hat. Im Fall der Ukraine, die bereits über ein Verlustregister verfügt, ist es durchaus möglich, eine Entschädigung zu verlangen, die der Höhe des verursachten Schadens entspricht.
Die einzige zugrunde liegende Frage bleibt die Höhe der Entschädigung. Schätzungen zufolge könnte sich die Größe der in Europa und den USA eingefrorenen russischen Vermögenswerte auf etwa 300 Milliarden US-Dollar belaufen. Wenn man historische Standards für Kriegsreparationen zugrunde legt, kann dieser Betrag realistisch werden.
Es ist fair anzumerken, dass die Vereinten Nationen die Notwendigkeit russischer Verantwortung und Wiedergutmachung anerkannt haben. Die EU und die USA haben allen Grund, russische Vermögenswerte zu beschlagnahmen und sie zur Bezahlung der Ukraine zu verwenden.