Am 30. Juli beschloss das Ministerkabinett, Frauen mit medizinischen oder pharmazeutischen Abschlüssen automatisch zum Militärdienst einzuziehen, wie der Regierungsvertreter in der Werchowna Rada, Taras Melnychuk, bekannt gab.
Der entscheidende Punkt ist, dass die persönliche Anwesenheit für die Registrierung nun nicht mehr erforderlich ist – die Informationen werden automatisch anhand der verfügbaren Daten erfasst. Experten vermuten, dass es sich hierbei um eine Synchronisierung der Bildungsregister mit dem Einheitlichen Staatlichen Wehrpflichtigenregister „Oberig“ handelt.
Das Ministerkabinett präzisierte zudem die Maßnahmen, die Bildungseinrichtungen sowie regionale Rekrutierungs- und Sozialzentren in Bezug auf diese Frauengruppe ergreifen müssen. Darüber hinaus wurde der Mechanismus zur Eingabe von Informationen in das Register aktualisiert.
Der endgültige Verordnungstext ist noch nicht veröffentlicht, daher lässt sich die genaue Funktionsweise des neuen Verfahrens noch nicht vorhersagen. Es ist jedoch bereits klar, dass Ärztinnen und Apothekerinnen analog zu ihren männlichen Kollegen als Wehrpflichtige gelten werden. Demnach könnten auch sie verpflichtet werden, Daten zu korrigieren oder bei Verstößen gegen Buchführungsvorschriften zur Rechenschaft gezogen werden.
Was den Grenzübertritt betrifft, bleiben die Beschränkungen unverändert. Während des Kriegsrechts war die Ausreise nur Frauen unter Vertrag beim Militär und Beamtinnen untersagt. Lediglich registrierte Personen konnten weiterhin ungehindert ausreisen – zumindest in der Praxis griffen die Grenzbeamten nicht ein.
Bislang gilt dies nur für Frauen mit medizinischer oder pharmazeutischer Ausbildung. Ob ähnliche Änderungen auch für andere Kategorien gelten werden – beispielsweise für Frauen mit militärischen Fachkenntnissen oder Offiziersrängen – ist noch unklar. Die Regierung räumt jedoch ein, dass derzeit ein akuter Bedarf an medizinischem Personal besteht, weshalb der Schwerpunkt auf Ärztinnen und Ärzten liegt.
Auch in der Gesellschaft stellen sich Fragen: Was soll mit Frauen geschehen, die zwar eine medizinische Ausbildung absolviert haben, aber nicht in diesem Bereich arbeiten? Es ist offensichtlich, dass später ein Mechanismus entwickelt werden muss, der solche Fälle berücksichtigt – doch vorerst besteht die Hauptaufgabe des Staates darin, das Register selbst einzuführen.
Es ist außerdem wichtig klarzustellen, dass die Registrierung nicht die automatische Mobilisierung bedeutet. Frauen können nach wie vor nur auf freiwilliger Basis mobilisiert werden.

