Am 30. Juli verabschiedete das Ministerkabinett einen Beschluss zur automatischen Einschreibung von Frauen mit medizinischen oder pharmazeutischen Abschlüssen in den Militärdienst, wie der Regierungsvertreter in der Werchowna Rada, Taras Melnychuk, bekannt gab.
Der Punkt ist, dass für die Registrierung nun keine persönliche Anwesenheit mehr erforderlich ist – die Informationen werden automatisch basierend auf den verfügbaren Daten eingegeben. Experten vermuten, dass es sich hierbei wahrscheinlich um die Synchronisierung der Bildungsregister mit dem einheitlichen staatlichen Register der Wehrpflichtigen „Oberig“ handelt.
Das Ministerkabinett präzisierte außerdem die Maßnahmen, die Bildungseinrichtungen und regionale Rekrutierungs- und Sozialzentren in Bezug auf diese Kategorie von Frauen ergreifen müssen. Darüber hinaus wurde der Mechanismus zur Eingabe von Informationen in das Register aktualisiert.
Der endgültige Text der Verordnung wurde noch nicht veröffentlicht, daher ist es schwierig, genau zu sagen, wie das neue Verfahren funktionieren wird. Es ist jedoch bereits klar, dass Ärztinnen und Apothekerinnen analog zu Männern als Wehrpflichtige gelten werden. Dementsprechend können sie auch zur Klärung von Daten verpflichtet oder im Falle eines Verstoßes gegen die Rechnungslegungsvorschriften zur Verantwortung gezogen werden.
Was den Grenzübertritt betrifft, bleiben die Beschränkungen unverändert. Während des Kriegsrechts ist lediglich Frauen, die auf Vertragsbasis beim Militär dienen, und Beamtinnen die Ausreise untersagt. Wer nur registriert ist, kann weiterhin ungehindert ausreisen – zumindest in der Praxis werden sie von den Grenzbeamten nicht aufgehalten.
Bisher gilt dies nur für Frauen mit medizinischer oder pharmazeutischer Ausbildung. Es ist noch nicht bekannt, ob ähnliche Änderungen auch für andere Kategorien gelten werden – beispielsweise für Frauen mit militärischen Fachrichtungen oder im Offiziersrang. Die Regierung räumt jedoch ein, dass derzeit ein akuter Bedarf an medizinischem Personal besteht, weshalb der Schwerpunkt auf Ärzten liegt.
Auch in der Gesellschaft stellen sich Fragen: Was soll mit Frauen geschehen, die zwar eine medizinische Ausbildung absolviert haben, aber nicht in diesem Bereich arbeiten? Es liegt auf der Hand, dass später ein Mechanismus entwickelt werden muss, der solche Fälle berücksichtigt – doch vorerst besteht die Hauptaufgabe des Staates darin, die Registrierung selbst zu starten.
Wichtig ist auch, klarzustellen, dass die Registrierung nicht automatisch eine Mobilisierung bedeutet. Frauen können nach wie vor nur freiwillig mobilisiert werden.