Während die meisten Ukrainer mindestens 33 Jahre Berufserfahrung im Versicherungswesen benötigen, um mit 60 Jahren in Rente gehen zu können, konnten einige Staatsanwälte bereits vor dem 30. Lebensjahr Pensionszahlungen beziehen. Ein Beispiel dafür ist die Geschichte von Bohdan und Alina Yashnyk, einem Staatsanwaltsehepaar aus der Region Tscherkassy.
Bohdan Yashnyk, derzeit Staatsanwalt in der Spezialisierten Umweltstaatsanwaltschaft der Regionalstaatsanwaltschaft Tscherkassy, beantragte seine Pension erstmals 2017 im Alter von nur 30 Jahren. Seine Frau Alina Yashnyk, die ebenfalls als Staatsanwältin in der Regionalstaatsanwaltschaft Tscherkassy tätig ist, bezog ihre Pension bereits 2016, im Alter von 28 Jahren.
Beide Staatsanwälte ließen sich fast zeitgleich als Menschen mit Behinderung registrieren. Bohdan Yashnyk wurde im September 2016 in die zweite Behindertenkategorie eingestuft, seine Frau im November desselben Jahres. Die Entscheidung traf das staatliche Komitee für den Schutz von Menschen mit Behinderung der Region Tscherkassy, dessen Aktivitäten später aufgrund der massenhaften Vergabe von Behindertenstatus an Staatsanwälte Aufsehen erregten. Zeitweise lag der Anteil von Menschen mit Behinderung in der Staatsanwaltschaft Tscherkassy bei 27 Prozent und damit um ein Vielfaches über dem Landesdurchschnitt.
Bohdan Yashnyk bezog zunächst eine Invalidenrente. 2017, ohne noch nicht einmal zehn Jahre Berufserfahrung als Staatsanwalt, erhielt er durchschnittlich etwa 2.900 Hrywnja monatlich. Die Situation änderte sich 2022 schlagartig, als Yashnyk die erforderliche Dienstzeit erreicht hatte und vermutlich auf eine Staatsanwaltspension umgestellt wurde. Diese betrug nun etwa 18.000 Hrywnja monatlich.
Im vergangenen Jahr stieg Bohdan Yashnyks Rente auf 23.163 Hrywnja monatlich – den Höchstbetrag, der in der Ukraine ohne Gerichtsverfahren gezahlt werden kann. Im Vergleich dazu bleiben solche Beträge für die meisten Bürger selbst nach jahrzehntelanger Arbeit unerreichbar.
Trotzdem weigerten sich sowohl Bohdan Yashnyk als auch seine Frau, sich einer erneuten Untersuchung zur Bestätigung ihrer Behinderung zu unterziehen. Dies spielte eine entscheidende Rolle bei den Disziplinarmaßnahmen. Die Qualifikations- und Disziplinarkommission der Staatsanwaltschaft entschied, Alina Yashnyk wegen vorsätzlicher Verweigerung einer erneuten ärztlichen Untersuchung zu entlassen. Die Kommission stellte außerdem fest, dass kein individuelles Rehabilitationsprogramm vorlag, das an ihren Arbeitsplatz hätte übermittelt werden müssen.
In der Entscheidung heißt es, die Staatsanwältin sei nicht in der medizinischen Einrichtung erschienen, habe keine Untersuchung veranlasst und keinen Nachweis über die Rechtmäßigkeit ihrer Behinderung vorgelegt. Daraufhin wurde Alina Yashnyk aus der Staatsanwaltschaft entlassen und verlor später ihren Status als behinderte Person.
Bohdan Yashnyk vertritt eine ähnliche Position. Er erklärt, dass er sich prinzipiell keiner weiteren Untersuchung unterziehen wolle, da er seine Behinderung bereits 2016 und 2020 bestätigt bekommen habe. Gleichzeitig drohe ihm im Falle einer weiteren Weigerung die Entlassung aus der Staatsanwaltschaft.
Yashnyk selbst erklärt die gleichzeitige Registrierung seiner Frau als erwerbsunfähig mit einem Eintrag ins Rentensystem als Zufall. Seinen Angaben zufolge unterzogen sich beide 2016 schweren Operationen und einer langen Rehabilitationsphase, nach der sie sich nicht vollständig erholten. Trotzdem arbeitete das Paar noch viele Jahre in der Staatsanwaltschaft.
Der Fall Yashnyky ist beispielhaft vor dem Hintergrund der verschärften Rentenbestimmungen für Millionen Ukrainer. Während die meisten Bürger bis zum Alter von 63 oder sogar 65 Jahren arbeiten müssen, konnten einige Staatsanwälte dank ihres Behindertenstatus frühzeitig eine Rente beantragen – eine Praxis, deren Rechtmäßigkeit zunehmend infrage gestellt wird. Die Bearbeitung dieses Falls hat sich zu einer Bewährungsprobe für die Selbstkontrolle und Integrität der Staatsanwaltschaft entwickelt.

