Am 26. Dezember 2025 wies das Verwaltungsgericht des Bezirks Kirowohrad den Antrag auf Aufhebung der vom Staatlichen Steuerdienst (STS) gegen den Einzelunternehmer Mark Ivanets verhängten Bußgelder in Höhe von insgesamt 661.973 UAH zurück. Die Bußgelder wurden wegen Verstößen im Handel mit Apple-Geräten in der Ladenkette „YABLUKA“ verhängt, die Artur Hatunok gehört.
Die vom Hauptdirektorat des Staatlichen Steuerdienstes in der Region Riwne vom 18. bis 24. Oktober 2024 durchgeführte Prüfung ergab, dass Warenbestände in Höhe von 659.933 UAH nicht verbucht und die erforderlichen Belege nicht vorgelegt wurden. Auf Grundlage des Bescheids des Staatlichen Steuerdienstes der Region Kirowohrad vom 10. Dezember 2024 wurde eine Geldbuße in Höhe von 659.933 UAH wegen Verstoßes gegen das Gesetz Nr. 265/95-VR und 2.040 UAH wegen weiterer Verstöße verhängt.
Der Einzelunternehmer Ivanets legte gegen die Geldbuße Berufung ein und behauptete, die Kontrolle sei unter Verstoß durchgeführt worden und die Waren gehörten anderen Unternehmen. Richterin Olga Kravchuk erklärte die Kontrolle unter Bezugnahme auf die Abgabenordnung und die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für rechtmäßig. Das Gericht stellte fest, dass der Unternehmer zu Beginn der Kontrolle keine Dokumente vorgelegt und die Existenz von Aufzeichnungen nicht nachgewiesen hatte.
In der Entscheidung heißt es: „Die Schlussfolgerungen der Sachverhaltsprüfung werden durch ordnungsgemäße und zulässige Beweismittel bestätigt, was Gründe für die Aufhebung des angefochtenen Steuerbescheids ausschließt.“.
Dieser Fall zeigt, dass ein Einzelunternehmer selbst bei formal aktiven Geschäftstätigkeiten aufgrund von Verstößen gegen die Vorschriften zur Buchführung und Warendokumentation großen finanziellen Risiken ausgesetzt sein kann.

