In Mykolajiw verhandelte ein Gericht einen Fall von illegalem Export landwirtschaftlicher Produkte und verurteilte den Chef eines lokalen Unternehmens zur Zahlung von fast 5 Millionen Hrywnja an den Staatshaushalt. Der Fall betraf die Verwendung gefälschter Dokumente und eines fiktiven ausländischen Geschäftspartners.
Laut den Akten verschiffte das Unternehmen im Jahr 2021 eine große Ladung Sojabohnen auf dem Seeweg. In den Dokumenten wurde ein ausländisches Unternehmen, das angeblich in Ungarn registriert ist, als Käufer aufgeführt, und der Vertrag wurde von dessen Geschäftsführer unterzeichnet.
Eine spätere Überprüfung unter Beteiligung internationaler Partner ergab jedoch, dass die Person, die in den Dokumenten als Geschäftsführer eines ausländischen Unternehmens aufgeführt war, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinerlei Verbindung mehr zu diesem Unternehmen hatte. Laut den Ermittlungen hatte der Mann die Dokumente unterzeichnet, ohne deren Inhalt zu kennen, und leitete tatsächlich kein Unternehmen.
Das ukrainische Unternehmen, das den Export durchführte, wies ebenfalls Anzeichen dafür auf, dass es nicht existierte. Es übte keine vollwertige wirtschaftliche Tätigkeit aus, reichte keine Berichte ein und verfügte nicht über die notwendige Infrastruktur für solche Geschäfte.
Die Strafverfolgungsbehörden kamen zu dem Schluss, dass das System darauf abzielte, Gelder ins Ausland zu transferieren, ohne die Deviseneinnahmen in die Ukraine zurückzuführen und Steuern zu hinterziehen.
Das Gericht befand den Geschäftsführer des Unternehmens der Verletzung von Zollbestimmungen für schuldig. Da die Waren bereits aus dem Land ausgeführt worden waren, war eine Beschlagnahme nicht mehr möglich, weshalb eine andere Regelung Anwendung fand – die Rückforderung ihres Wertes.
Infolgedessen beliefen sich die finanziellen Sanktionen insgesamt auf fast 5 Millionen Hrywnja. Sie umfassen sowohl eine Geldstrafe als auch eine Entschädigung für die Kosten der exportierten Produkte.
Der Fall wurde in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt, der durch einen Anwalt vertreten wurde. Die Verteidigung beantragte die Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung, das Gericht wies diesen Antrag jedoch zurück.
Experten weisen darauf hin, dass solche Machenschaften mit fiktiven ausländischen Firmen im Agrarexportsektor weiterhin ein weit verbreitetes Problem darstellen. Sie führen zu Budgetverlusten und erschweren die Kontrolle über Deviseneinnahmen.

