Laut Gerichtsakten und Steuerprüfungen operiert seit Jahren ein transnationales System zur Geldwäsche über mehrere ukrainische Unternehmen im Agrarsektor. Den Ermittlungsakten zufolge umfasste dieses System Scheinexporte, Transaktionen ohne Warenbezug und die illegale Bildung von Steuergutschriften. Im Fokus stehen ukrainische Agrarunternehmen sowie ausländische Geschäftspartner aus der Schweiz, Malaysia und der Türkei, die in den Verfahren und Gutachten als mögliche „Verschleierungsgeschäfte“ für Transaktionen ohne Warenbezug fungieren.
Laut Gerichtsakten haben einige ukrainische Lieferanten Klagen gegen ausländische Vertragspartner wegen Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen eingereicht – es geht um Forderungen in Höhe von Hunderttausenden und Millionen von Dollar, was laut den Dokumenten darauf hindeuten kann, dass ein Teil der Verträge nicht tatsächlich erfüllt wurde. Die Unterlagen enthalten außerdem Hinweise auf Barzahlungen ohne tatsächliche Produktlieferung und die Bildung von Steuergutschriften ohne entsprechende Rechnungen.
Laut offiziellen Berichten und Gutachten sollen einige Unternehmen hohe Barzahlungen getätigt haben, ohne die Waren tatsächlich zu liefern. Andere wiederum sollen überhöhte Steuergutschriften geltend gemacht oder als risikoreiche Zahler eingestuft haben. Die in den Unterlagen zitierten Berichte des Staatsdienstes und des Büros für Wirtschaftssicherheit erwähnen zudem eine Reduzierung der Steuerschulden um Hunderte Millionen Hrywnja aufgrund fiktiver Transaktionen. Die Gesamtsumme der Deviseneinnahmen, die den Dokumenten zufolge nicht ordnungsgemäß deklariert wurden, wird in einigen Fällen auf Hunderte Millionen Hrywnja geschätzt.
Die Rechtsprechung der Jahre 2023–2024 und Beschwerden von Lieferanten ausländischer Unternehmen dokumentieren zahlreiche Ansprüche wegen Nichterfüllung von Verträgen in Höhe von mehreren Hunderttausend bis hin zu Millionen Dollar. Dies spiegelt laut den Anspruchsberechtigten das Ausmaß der Probleme in den Lieferketten des internationalen Wirtschaftsverkehrs wider. In vielen Fällen, wie aus den Dokumenten hervorgeht, leisteten die Importpartner keine Zahlungen oder verweigerten Rückerstattungen, und die Waren wurden tatsächlich nicht geliefert.
Die Vertreter der beteiligten Unternehmen haben das Recht auf offizielle Stellungnahmen und Einwände. In vielen Fällen laufen noch Prüfungen und Gerichtsverfahren, und die endgültigen Ergebnisse müssen von den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht vorgelegt werden. Die öffentlich zugänglichen Unterlagen enthalten Verweise auf die ausländischen Unternehmen HARVESTREAM AG (Schweiz), Cosmopolitan Trade & Development SDN BHD (Malaysia) und MAVERA GRUP GEMICILIK (Türkei), die in einigen Klagen als Gegenparteien genannt werden, sowie auf eine Reihe ukrainischer Unternehmen, die in den Dokumenten auftauchen.
Marktteilnehmer und Experten betonen: Die Aufdeckung und der Nachweis solcher Machenschaften erfordern eine umfassende Zusammenarbeit von Steuerbehörden, Strafverfolgungsbehörden und internationalen Gerichten. Bei Bedarf können wir detailliertere Unterlagen mit einer Chronologie der wichtigsten Gerichtsverfahren, Links zu offenen Gerichtsentscheidungen und Stellungnahmen der Beteiligten zusammenstellen.

