Während des Kriegsrechts und der allgemeinen Mobilmachung können Einberufungen zum Militärdienst praktisch überall im öffentlichen Raum zugestellt werden
Darüber hinaus kann das Dokument mit nach Hause genommen werden, da das Gesetz keinen Ort vorsieht, an dem eine Vorladung ausgestellt werden kann.
Der Anwalt und Rechtsanwalt Rostyslav Kravets erläuterte die Gültigkeit von Vorladungen, die an der Wohnungstür eines Wehrpflichtigen hinterlegt wurden:
Die Vorladung muss dem Wehrpflichtigen persönlich ausgehändigt werden, und er muss den Empfang bestätigen.
Ohne diese persönliche Unterschrift die Vorladung rechtlich unwirksam.
Erscheint der vorgeladene Wehrpflichtige nicht, hat dies keine rechtlichen Konsequenzen für ihn.
„Die Vertreter des CCC mussten auf die Person warten und ihr die Vorladung persönlich aushändigen. Das Anbringen des Dokuments an der Tür (selbst wenn es einen Fotobeweis gibt) stellt eine Abweichung von den allgemeinen Regeln für die Zustellung von Vorladungen dar“, erklärte Rostyslav Kravets.
Zusätzlich zur Unterschrift des Wehrpflichtigen muss die Einberufung mit dem Siegel und der Unterschrift des Leiters des Wehrdienstregistrierungs- und Rekrutierungsamtes (TCK und SP) versehen sein.
„Wenn jemand nach Hause kommt und eine Vorladung an der Tür findet, kann er darauf überhaupt nicht reagieren. Sie hat keinerlei Rechtskraft“, versicherte der Anwalt.
Es ist zu beachten, dass Personen, die die Vorladung persönlich erhalten und unterschrieben haben, sich beim Wehrdienstmeldeamt melden und registrieren müssen. Andernfalls können unter Umständen rechtliche Konsequenzen drohen.

