Ein Gericht in Chmelnyzkyj hat einen Einwohner wegen der Verbreitung pornografischen Materials über mehrere Monate hinweg über den Messengerdienst Telegram für schuldig befunden. Der Mann bekannte sich schuldig und schloss eine Vereinbarung mit den Ermittlern.
Den Akten zufolge verschickte ein Einwohner von Chmelnyzkyj zwischen Dezember 2024 und April 2025 wissentlich und vorsätzlich pornografisches Video- und Fotomaterial an 26 Telegram-Nutzer. Die Übermittlung des Materials wurde von den Strafverfolgungsbehörden in privaten Nachrichten dokumentiert.
In der Urteilsbegründung heißt es, der Mann habe „gegen die moralischen Grundsätze der Gesellschaft verstoßen und sich der gesellschaftlichen Gefährlichkeit seines Handelns bewusst gewesen“.
Das Gericht befand den Angeklagten der Herstellung und des Vertriebs pornografischer Produkte für schuldig (Teil 1, Artikel 301 des Strafgesetzbuches der Ukraine) und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren mit einer zweijährigen Bewährungszeit.
Darüber hinaus verhängte das Gericht ein zweijähriges Berufsverbot gegen den Mann, das ihm untersagt, Kinder zu unterrichten oder in Positionen zu arbeiten, die mit der Erziehung von Minderjährigen zu tun haben.
Der Angeklagte wurde außerdem dazu verurteilt, dem Staat 5.348,4 UAH zu zahlen – die Kosten für die Untersuchung der elektronischen Dateien, die er über Telegram verschickt hatte.
Die Verbreitung pornografischen Materials wird in der Ukraine mit einer Geldstrafe, gemeinnütziger Arbeit oder Freiheitsstrafe geahndet. Bei Verbreitung an Minderjährige kann die Strafe deutlich höher ausfallen – bis zu sieben Jahre Haft.

